Von Gravenreuth: Kein Geld für "Explorer"-Abmahnung" (Update)

Im Streit um die so genannten "Explorer-Abmahnungen" hat die Ratinger Firma Symicron heute eine Schlappe einstecken müssen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 343 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Bleich

Im Streit um die so genannten "Explorer-Abmahnungen" hat die Ratinger Firma Symicron heute eine Schlappe einstecken müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf fällte am heutigen Dienstagvormittag unmittelbar nach der mündlichen Berufungsverhandlung im Fall Strieder gegen Symicron überraschend ein Urteil: Die Berufung der Symicron GmbH, vertreten durch ihren Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, wurde zurückgewiesen.

Die beklagte Ulrike Strieder war von Symicron abgemahnt worden, weil sie auf ihrer privaten Homepage das Programm FTP-Explorer zum Download angeboten hatte. In diesem Fall, anders etwa als bei Münz gegen Symicron, bestand die Markenschutzverletzung nicht in einem Link auf einen fernen Server – Strieder lagerte die Software direkt innerhalb des eigenen Webspace.

Das OLG Düsseldorf ging im mündlich verkündeten Urteil auf die markenschutzrechtliche Argumentation von Gravenreuths gar nicht erst ein. Der Vorsitzende Richter beschied, dass Strieder die Abmahngebühren für von Gravenreuth nicht bezahlen muss.

Nach Ansicht des Richters stellt die Vorgehensweise des Anwalts von Gravenreuth eine Verschwendung von Ressourcen dar. Von Gravenreuth habe eher als "ausgelagerte Rechtsabteilung" der Firma Symicron denn als beauftragter Anwalt agiert. Im konkreten Fall hätte Symicron auch selbst eine Abmahnung an Strieder schicken können.

Im Gespräch mit heise online kritisierte Symicron-Anwalt von Gravenreuth das Gericht: "Die haben das einfach abgewürgt, ohne sich mit der eigentlichen Sache zu beschäftigen." Das Urteil sei jetzt nun mal so gefällt, an eine Revision vor dem Bundesgerichtshof sei nicht zu denken: "Die würden mir das um die Ohren hauen, denn es handelt sich hier ja nicht um eine Rechtsfrage."

Rechtsanwalt Hans Jochen Krieger, der heute die Gegenseite vertrat, traut dem Frieden noch nicht. "Herr von Gravenreuth hat zwar keinen Revisionsantrag eingereicht, aber er wird das wahrscheinlich noch tun. Er läuft doch sonst in Gefahr, dass ihm das ganze Geschäft wegbricht."

Wegen der Benutzung des Namens "Explorer" hat Symicron unzählige Unternehmen und Website-Betreiber abgemahnt oder verklagt. Bereits vor 1995, als mit dem "Windows Explorer" von Microsoft eines der populärsten Softwareerzeugnisse mit diesem Namensbestandteil auf den Markt gelangte, will die Firma die Bezeichnung als Software-Titel verwendet und damit ältere Rechte erworben haben. Der einzige bisher bekannte Beleg dafür erscheint jedoch fragwürdig. Ein öffentlicher Wettbewerb im Internet, mit dem nach Exemplaren der Software von Symicron geforscht werden sollte, wurde jedenfalls Anfang Februar ohne Ergebnis beendet. (hob)