EU: Datenschutzverstöße durch Parteien im Wahlkampf werden sanktioniert

Die EU will den demokratischen Prozess besser vor Desinformationskampagnen schützen, für die Daten von Wählern missbraucht werden.

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EU: Datenschutzverstöße durch Parteien im Wahlkampf werden sanktioniert

Auf dem Web Summit im November stellt Justizkommissarin Vera Jourová die EU-Pläne vor.

(Bild: heise online)

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Für politische Gruppierungen in der EU gelten künftig strengere Regeln. Eine Partei oder eine ihr nahestehende Stiftung soll mit Geldstrafen belegt werden, wenn sie im Wahlkampf gegen Datenschutzbestimmungen verstößt. Auf einen entsprechenden Verordnungsentwurf haben sich am Mittwoch Verhandlungsführer der Mitgliedsstaaten, des EU-Parlaments und der Kommission in Straßburg geeinigt. Der erzielte Kompromiss sieht vor, dass betroffene Institutionen eine Strafe in Höhe von bis zu fünf Prozent ihres Jahresbudgets zahlen müssen.

Mit der bereits im vergangenen Jahr angekündigten Initiative reagieren die EU-Gremien vor allem auf den Datenskandal rund um Facebook und Cambridge Analytica. In dessen Rahmen hatte sich die britische Big-Data-Firma während des US-Wahlkampfs unerlaubt Zugang zu Daten von Millionen Facebook-Nutzern verschafft. Mit den Informationen soll Cambridge Analytica über Beiträge und Werbung in dem sozialen Netzwerk geholfen haben, Anhänger des heutigen US-Präsidenten Donald Trump zu mobilisieren und zugleich potenzielle Wähler der Gegenkandidaten Hillary Clinton vom Urnengang abzuhalten.

Um derlei Desinformationskampagnen zu erschweren, wird es politische Kräfte fortan teurer zu stehen kommen, wenn sie bewusst Datenschutzverletzungen in Kauf nehmen, um das Ergebnis europäischer Wahlen zu beeinflussen – oder es versuchen. In der Praxis sollen nationale Aufsichtsämter entscheiden, ob etwa eine Partei gegen diese neuen Vorgaben verstoßen hat. Danach muss die 2014 eingerichtete Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen die Resultate der Ermittlungen überprüfen und gegebenenfalls die geforderte Sanktion verhängen.

Den abgestimmten Entwurf müssen der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Parlaments sowie das Plenum noch bestätigen, was aber als Formsache gilt. Auch das offizielle Plazet des Ministerrats ist erforderlich; es gilt als sicher. Im März sollen die verschärften Bestimmungen dann direkt nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und zugleich in allen Mitgliedsstaaten noch vor den europäischen Wahlen greifen, die zwischen dem 23. und dem 26. Mai durchgeführt werden.

Der Vorschlag ist Teil eines geplanten breiteren Maßnahmenpakets gegen die Manipulation von Wählern, über das größtenteils noch beraten wird. Kommen sollen damit etwa Impressumspflichten für Wahlwerbeinhalte und weitergehende Transparenz-, Fairness- und Stillhaltepflichten für Online-Kampagnen. Auch ein Verbot, Profile über Wähler anzulegen, sowie eine Kennzeichnungspflicht für den massenhaften Einsatz von Social Bots sind der Mache. (vbr)