Bundesrat will Einwanderungsgesetz für Fachkräfte deutlich aufbohren

Die Länder plädieren für einen einfacheren Spurwechsel vom Asyl zum Aufenthalt und weniger Hürden für ausländische Abschlüsse.

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Zuwanderung, Arbeitsmarkt, Fachkräfte, Arbeitsplätze

(Bild: giggsy25 / shutterstock.com)

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Die Wirtschaft sucht händeringend nach Fachkräften wie IT-Spezialisten, um allein in diesem Bereich zehntausende offene Stellen zu füllen. Angesichts der Misere hat der Bundesrat in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme umfangreiche Korrekturen am Entwurf der Bundesregierung für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz angemahnt. Dieser müsse einhergehen etwa mit "gezielten Anwerbestrategien von Unternehmen für Fachkräfte im Ausland" sowie deutlich verbesserten "Kapazitäten des Spracherwerbs im In- und Ausland".

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"Die Voraussetzungen für die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche sind zu hoch und nicht praxisgerecht", moniert die Länderkammer. So müssten bereits "ausreichende deutsche Sprachkenntnisse" mit Niveau B1 des EU-Referenzrahmens bei entsprechend Interessierten als sachgerecht gelten. Optionen, ausländische Berufsabschlüsse anzuerkennen oder sich entsprechend nachzuqualifizieren, sollten ausgeweitet werden und dürften "nicht als Eintrittsbarriere für den deutschen Arbeitsmarkt fungieren". Angesichts der derzeit hier vorgesehenen "übersteigerten Anforderungen" sei zu befürchten, "dass die Bestimmung in der Praxis nur eine geringe Bedeutung erlangt".

Für gezielte Qualifizierungsmaßnahmen oder den Erwerb praktischer Fähigkeiten in Deutschland verlange die Regierung von Ausländern "deutsche Sprachkenntnisse schon vor der Einreise". Dies sei "unnötig". Auch für bereits im Ausland qualifizierte Fachkräfte sollte es möglich sein, im Rahmen der Aufbau-Qualifizierung einen Sprachkurs im Inland zu absolvieren.

Ausländer, die sich noch in einem Asylverfahren befinden, sollen es ebenfalls leichter haben. Voraussetzung ist, dass sie über entsprechende Qualifikation verfügen, um einen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit zu bekommen, sowie ein Jobangebot haben oder sich bereits in einem Arbeitsverhältnis befinden. Laut dem Bundesrat sollen sie dann beschränkt bis 1. Januar 2021 die Möglichkeit erhalten, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Dies soll auch ohne ein entsprechendes Visumverfahren möglich sein.

Die gesetzliche Vorgabe, dass Ausländer mit erforderlichen Visum einreisen müssen, um im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel beantragen zu können, solle laut den Ländern aber nicht in Frage gestellt werden. Der Personenkreis, dem der Wechsel in die Erwerbsmigration ermöglicht werden soll, lebe aber bereits in Deutschland und erfülle die Voraussetzungen. "Wenn man in diesen Fällen weiterhin auf die Ausreise in das Heimatland und die Visabeantragung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung bestehen würde, müssten die Betroffenen für einen nicht vorhersehbaren Zeitraum das Bundesgebiet verlassen", begründet der Bundesrat seine Initiative.

Ferner müsse die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte von sechs auf bis zu zwölf Monate verlängert werden, sagen die Länder. Eine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit, ob nicht auch ein Deutscher oder EU-Bürger für eine Stelle in Frage kommt, scheint den Ländern ausnahmslos "entbehrlich". Es gelte hier vor allem, "eine unnötige bürokratische Hürde gerade für kleine und mittlere Unternehmen" zu vermeiden. (axk)