Leistungsschutzrecht: Google weist Milliardenforderungen von Verlegern zurück

Der US-Konzern will sich zum milliardenschweren Vergleichsangebot der VG Media nicht äußern und spricht von "haltlosen Gedankenspielen".

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Google News auf einem Bildschirm

(Bild: heise online/vbr)

Lesezeit: 3 Min.

Google sieht auch im Lichte der EU-Urheberrechtsreform keinerlei Anlass, auf die Vergleichsofferte deutscher Presseverleger im Dauerstreit über das Leistungsschutzrecht einzugehen. "Wir kommentieren derlei haltlose Gedankenspiele nicht", erklärte ein Sprecher des deutschen Ablegers des US-Konzerns gegenüber heise online. Zuvor hatte die VG Media, die Rechte von Presseverlagen und Privatsendern verwaltet, 1,24 Milliarden Euro von dem Suchmaschinenbetreiber gefordert.

Ausgangspunkt für die Forderung ist ein Rechtsstreit, den die Verwertungsgesellschaft Anfang 2016 vor dem Berliner Landgericht angestrengt hat. Darin ist noch völlig offen, ob die deutschen, seit 2013 geltenden Vorschriften für das Leistungsschutzrecht überhaupt angewendet werden dürfen und Google lizenz- oder schadenersatzpflichtig sein könnte. Interpretationsbedürftig ist zudem weiter die Ansage des Gesetzgebers, dass "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" aus Presseartikeln vom Leistungsschutzrecht ausgenommen sind und frei verwendet werden dürfen.

Die Verwertungsgesellschaft sieht sich in ihren Forderungen durch den Beschluss der EU-Urheberrechtsrichtlinie bestärkt, die ein Leistungsschutzrecht im Internet nach deutschem Vorbild umfasst. Sie sei "nach jetzt sechs Jahren Auseinandersetzung an einer Befriedung interessiert" und hatte Google eine milliardenschwere Lizenzofferte für die künftige Inanspruchnahme von Presseerzeugnissen aller europäischen Verleger bis 2024 vorgelegt.

Obwohl die einschlägige EU-Richtlinie noch nicht einmal im Amtsblatt veröffentlicht und noch lange nicht in nationales Recht umgesetzt sei, solle sie nun bereits angewandt werden, wunderte sich der EU-Abgeordnete Tiemo Wölken (SPD) über die Initiative der VG Media. Er sprach von einem "interessanten Rechtsverständnis". In Google-Unternehmenskreisen wird das hinter vorgehaltener Hand so gewertet, dass es der Verwertungsgesellschaft offenbar darum gehe, den Fall ad acta zu legen, bevor es zu einem möglicherweise negativen Urteil für die Verleger komme.

Bisher hat das Leistungsschutzrecht und der Streit dazu den Mitgliedern der VG Media vor allem Ausgaben etwa für Anwälte und Gerichtskosten in Millionenhöhe beschert. Nun sollen sich die nach langen Auseinandersetzungen errungenen Anspruchsgrundlagen offenbar endlich auszahlen. Eine rückwirkende Schadensersatzpflicht erscheint vielen Beobachtern aber als gegenstands- und haltlos, da etliche Verlage innerhalb der VG Media Google eine Gratislizenz erteilt hatten. Die VG Media vertritt in dem Fall Verlage wie Axel Springer, Handelsblatt, Funke oder Dumont sowie diverse TV- und Radiosender. (Heise Medien gehört nicht zu den Gesellschaftern oder den von der VG Media vertretenen Urhebern.)

Der Suchmaschinenbetreiber überlegt nun nach Informationen von heise online auch angesichts der Anschuldigungen der VG Media, sich nicht "rechtskonform" zu verhalten, den Verlegern eine Art Gegenrechnung zu schicken. Diese sollen Hunderte Millionen Klicks über die Suchmaschine erhalten haben, die frei monetarisierbar gewesen seien. Lege man hier auch nur einen geringfügigen Tausenderkontaktpreis von wenigen Cents für Banner zugrunde, käme bereits eine ziemlich hohe Summe heraus. (vbr)