Urheberabgaben für Unterhaltungselektronik festgelegt

Für jedes TV-Gerät mit Festplattenspeichern sollen Hersteller und Importeure 12 Euro zahlen. Das gilt auch für einige andere Geräte.

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Urheberabgaben für Unterhaltungselektronik festgelegt

Kaum jemand ist noch mit einem solchen Salat vertraut, aber für die dazugehörigen Audiokassetten wurden nun auch die Abgaben festgeklopft.

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Industrie und Verwertungsgesellschaften haben sich auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Unterhaltungselektronik geeinigt. Für TV-Geräte mit Festplattenspeichern zahlen Hersteller und Importeure demnach 12 Euro je Gerät. Ebenso hohe Abgaben fallen für mit Festplatten ausgerüstete DVD-Rekorder und Set-Top-Boxen an. Für TV-Geräte und Set-Top-Boxen ohne integrierte Festplatte, aber mit Aufzeichnungsfunktion, sind jeweils 1,25 Euro zu entrichten. Das teilt der IT-Branchenverband Bitkom mit, der zusammen mit dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie auf der einen Seite des Verhandlungstisches saß.

In dem nun ausgehandelten Gesamtvertrag enthalten sind auch MP3- und MP4-Player, Videorekorder, CD-Rekorder, Mini-Disc-Rekorder, Kassettenrekorder sowie DVD-Rekorder ohne integrierte Festplatten. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die Gema, die VG Wort oder die GVL zuständig, erläutert der Bitkom.

Die Verwertungsgesellschaften haben demnach ursprünglich bis zu 49 Euro für DVD-Rekorder mit Festplatte, 34 Euro für TV-Geräte und Set-Top-Boxen mit Festplatte und jeweils 13 Euro für TV-Geräte sowie Set-Top-Boxen ohne integrierte Festplatte gefordert. Die neuen Verträge für die Abgaben gelten rückwirkend zum 1. Januar 2008.

Der Bitkom bleibt bei seiner Meinung, dass das System der Pauschalabgaben auf Geräte grundsätzlich untauglich für die digitale Welt sei. Für jedes neue Produkt, für das Verwertungsgesellschaften Abgaben fordern, müssten separate Verhandlungen geführt werden, kritisiert der Verband.
"Heutzutage streamen Nutzer Musik und Filme. Die Zeiten, in denen Kassetten aufgenommen oder Musik auf CDs gebrannt wurde, sind längst vorbei, kaum jemand fertigt noch Privatkopien an", heißt es in einer Bitkom-Mitteilung. Daher sei es gut, dass sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen habe, das Vergütungssystem ganz neu aufzustellen. (anw)