Digitale Behörden: Innenminister wollen vernetzte Melderegister mit einer Art Personenkennziffer

Die Innenministerkonferenz hat angesichts zunehmender Mobilität und Migration Eckpunkte für ein "registerübergreifendes Identitätsmanagement" beschlossen.

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(Bild: Anton Watman / shutterstock.com)

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Eine Woche nach ihrem Frühjahrstreffen in Kiel haben die Innenminister von Bund und Ländern einen Beschluss veröffentlicht, wonach sie auf ein verbessertes, verfahrensübergreifendes "Identitätsmanagement" als Teil einer Strategie zur Modernisierung und Digitalisierung der Melderegister drängen. "Verlässliche Angaben zur Identität von Personen sind das Fundament aller Verwaltungsleistungen", heißt es darin. Dies sei auch nötig angesichts der "zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität und Migration" und der damit verknüpften "Vielzahl von Schutzsuchenden".

"Die öffentliche Verwaltung braucht für alle Behörden eine verlässliche Datengrundlage in aufeinander abgestimmten Basisregistern", betonen die Ressortleiter auf Basis einer Vorlage von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Dabei gelte es zu gewährleisten, dass die eingebauten Informationen richtig seien und übereinstimmten. Ferner gelte es, die Interoperabilität und so auch den Datenaustausch zu stärken, um zugleich E-Government-Dienste zu fördern.

Laut dem Plan sollen "Grunddaten zu einer Person" an einer zentralen Stelle "gespeichert, in Abstimmung mit den Basisregistern auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden". Dafür wollen die Minister "ein Kerndatensystem schaffen". Es soll dabei kenntlich gemacht werden, "wie valide die Angaben zur Identität sind".

Für eine vernetzte Registerlandschaft müssten neben Angaben zu Unternehmen, Gebäuden und Wohnungen oder Flurstücken auch Informationen zu den Bürgern aus Datenbeständen der Behörden zusammengeführt werden. "Eine eindeutige Zuordnung der Personalienidentität über alle Register hinweg ist herzustellen", hält die Innenministerkonferenz (IMK) fest. Voraussetzung dafür ist eine Personenkennziffer. Für Datenschützer ist diese aber ein rotes Tuch, auch das Bundesverfassungsgericht hat dafür im Volkszählungsurteil enge Grenzen gesetzt. Keinesfalls dürfen demnach über eine solche Kennung "sämtliche Daten aus bereits vorhandenen Dateien der Verwaltung" zusammengeführt werden.

Die IMK spricht daher lieber von einem "Identifier", der die Rechte und Freiheiten der Betroffenen Personen nach der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) wahre. Die Kennung müsse zwar so "verlässlich und robust sein, dass medienbruchfreie Prozessketten auch in komplexen Situationen stets auf der Grundlage eindeutiger Personenidentitäten operieren". Man könne damit aber auch dem Grundsatz der Datensparsamkeit Rechnung tragen, weil die bisherige redundante und teils widersprüchliche Speicherung persönlicher Informationen mit der neuen Form des ID-Managements perspektivisch entfalle.

Die Minister wollen so einen "datenschutzkonformen Mechanismus" schaffen, der die Zuordnung der Basisinformationen zu den zugehörigen Datensätzen in Fachverfahren und -registern sicherstelle. Eine Blaupause dafür hat der Nationale Normenkontrollrat bereits 2017 mit einem Gutachten zur Registermodernisierung geliefert, auf das die IMK anspielt.

Forscher warnten dabei aber zugleich, dass selbst die ins Spiel gebrachte pseudonymisierte bereichsgebundene Kennung Missbrauch vereinfache. Generell schaffe eine allgemeine Personenkennziffer einen "Zentralschlüssel", um Datenbestände zusammenzuführen und massiv ins Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen einzugreifen.

Jedes Datum soll laut dem IMK-Plan generell möglichst nur in einem Register der originär zuständigen Behörde vorhanden sein und von dieser gepflegt werden. Im Gegenzug müsse sichergestellt werden, dass alle Ämter die Daten, die sie für ihre Aufgabenerfüllung benötigen, "schnell und unkompliziert erhalten können und dürfen". Einmal erhobene Informationen stünden im Rahmen eines "Rechte- und Rollenkonzepts für alle weiteren relevanten Zwecke im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zur Verfügung".

Die Bürger müssten im Gegenzug im Einklang mit dem "Once-only"-Prinzip ihre Daten nur einmal zur Verfügung stellen, betonen die Minister. Das vorgesehene Identitätsmanagement für eine vernetzte Registerlandschaft sei auch erforderlich, um einen registerbasierten Zensus durchzuführen, "der ab 2024 EU-weit verpflichtend und jährlich obligatorisch werden kann". (jk)