Brexit: EU-Bürger in Großbritannien können .eu-Domains weiter nutzen

Die EU-Kommission hat ihre strengen Regeln für die Top Level Domain .eu im Falle eines Ausscheidens der Briten aus der Union etwas gelockert.

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Brexit

(Bild: dpa, Maurizio Gambarini)

Lesezeit: 3 Min.

EU-Bürger, die dauerhaft oder temporär in Großbritannien leben, sollen nun doch nicht mit dem geplanten Austritt des Königreichs aus der Gemeinschaft am 31. Oktober ihre .eu-Adressen verlieren. "Unabhängig von ihrem Wohnort" könnten Angehörige der dann nur noch 27 Mitgliedsstaaten die europäische Top Level Domain (TLD) weiter oder neu benutzen, hat die EU-Kommission Ende vergangener Woche in einem "Hinweis an Interessensvertreter" zum Brexit und seinen Folgen auf virtuelle Heimstätten im Internet angekündigt. Sie reagiere damit auf "die Ungewissheiten rund um die Ratifizierung eines Austrittabkommens".

Das Hin und Her in der Domainfrage nimmt damit eine erneute Wende. Im März hatte die Brüsseler Behörde bereits verdeutlicht, dass mit dem Tag des Ausscheidens britische Firmen, Organisationen oder Bürger "nicht länger berechtigt sein werden, Domainnamen mit der Endung .eu zu registrieren". Dies deckt sich mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die bestehenden über 300.000 .eu-Adressen, die aus Großbritannien heraus angemeldet sind, könne die zuständige TLD-Verwaltungsstelle Eurid zudem "in Eigenregie" ohne Widerspruchsrecht kündigen, hieß es damals schon.

Bei dieser Ansage bleibt es auch weiterhin. Für Briten heißt es damit im Brexit-Fall, der nach der Wahl von Boris Johnson als neuem Anwärter der Konservativen für die Nachfolge von Premierministerin Theresa May wahrscheinlicher wird: Ohne Sitz in der EU gibt es allenfalls über einen Trick mit einer Treuhandkonstruktion noch eine .eu-Adresse für sie.

Zurückgenommen hat die Kommission aber ihre Drohung von Mitte 2018, dass auch der Anspruch von auf der Insel niedergelassenen EU-Bürgern auf die streng regulierte TLD verlorengehen und es künftig nur noch auf die Postadresse ankommen solle. Eurid hatte diesen angekündigten virtuellen Rausschmiss Anfang des Jahres an die große Glocke gehängt und damit für Aufregung nicht nur in der Domainszene gesorgt. Alle letztlich von dem Austritt betroffenen Webadressen sollen von der Registrierungsstelle eingezogen, vom Netz genommen und ein Jahr später wieder neu vergeben werden.

Die zwischenzeitliche, jetzt mit der neuen Stellungnahme wieder hinfällige Linie in Brüssel kam überraschend, da die Kommission parallel die .eu-Domain allgemein für europäische Bürger und Firmen geöffnet hat, die ihren Wohn- oder Firmensitz in Drittstaaten außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben. Der EuGH hatte 2012 noch entschieden, dass etwa Unternehmen, die eine Marke als .eu-Domainnamen anmelden, diese auch selbst gewerblich nutzen und in einem Mitgliedsstaat beziehungsweise im EWR sitzen müssen. Für nichteuropäische Betriebe sind .eu-Adressen prinzipiell nicht gedacht. (axk)