Abzocke mit Lockanrufen bleibt Ärgernis – 21.000 Kunden-Beschwerden

Beschwerden über sogenannte Ping-Anrufe nehmen zu. Eine verpflichtende Preisansage vor dem Rückruf dämmt das Problem jedoch seit Anfang des Jahres spürbar ein.

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Abzocke mit Lockanrufen bleibt Ärgernis – 21.000 Kunden-Beschwerden

(Bild: dpa, Sebastian Kahnert/Illustration)

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  • dpa

Lockanrufe aus dem Ausland haben auch dieses Jahr bei vielen Bundesbürgern für Ärger gesorgt. Im ersten Halbjahr 2019 habe es 21.580 Beschwerden wegen sogenannter Ping-Anrufe gegeben, teilte die Bundesnetzagentur der dpa mit. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2018 waren es etwas weniger, und zwar 21.022. Das Beschwerdelevel ist also höher als zuvor, aber längst noch nicht so hoch wie im Jahr 2017 – da waren es 76.787 kritische Wortmeldungen wegen Rufnummernmissbrauchs. Die Lage war also schon mal schlimmer.

Bei Ping-Anrufen klingelt es nur kurz auf dem eigenen Handy, woraufhin man mitunter reflexhaft zurückruft – und dann im Ausland landet und hohe Gebühren zahlen muss. Die Auslandsnummern kommen einem bekannt vor, so hat die Vorwahl von Madagaskar nur eine Null mehr als die Vorwahl von Koblenz (0261), so ist es auch bei Liberia und Dortmund (0231). Diese Ähnlichkeit nutzen die Abzocker aus.

Den Großteil der Beschwerden gab es in diesem Jahr bereits im Januar, danach sackte der Wert ab. Grund: Im Februar hatte die Bundesnetzagentur erneut angeordnet, dass bei 56 internationalen Vorwahlen eine kostenlose Preisansage vorgeschaltet werden muss. Diese Verpflichtung war Ende 2018 ausgelaufen. Anfang 2019 fielen dann wieder mehr Menschen auf die Abzockemasche rein, vermutlich weil sie die Ansage nicht gehört und somit nicht gewarnt worden waren. 19.035 Beschwerden bei der Bonner Regulierungsbehörde waren es im ersten Quartal und nur noch 2545 im zweiten Quartal.

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Die Bundesnetzagentur rät den Bürgern, nicht zurückrufen, wenn aus den entsprechenden Ländern gar kein Anruf erwartet worden war. Wer doch auf die Masche reinfällt, kann seinem Ärger bei der Netzagentur Luft machen. Dann kann die Netzagentur einschreiten und unter anderem ein "Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot" verfügen – das heißt, dass die hohen Telefongebühren fürs Ausland doch nicht bezahlt werden müssen. Im Juli verhängte die Behörde so ein Verbot wegen Lockanrufen aus Südafrika; im Mai 2018 auch gegen solche Anrufe aus Weißrussland. Allerdings: Ist die Rechnung schon beglichen und das Geld also schon weg, ist es zu spät. Dann hat der Geprellte zivilrechtliche Ansprüche gegen Unbekannte im fernen Ausland. (tiw)