Milliarden-Steuernachzahlung: Feste Fronten zwischen Apple und EU-Kommission

Apple hat der EU-Kommission vorgeworfen "Märchen" zu erzählen. Die Kommission bekräftigte ihre Argumente für die milliardenschwere Steuernachforderung.

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(Bild: dpa, Christoph Dernbach/Illustration)

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Von
  • dpa

Die Fronten im Streit zwischen Apple und der EU-Kommission um die Rekord-Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro in Irland bleiben nach einem zweitägigen juristischen Schlagabtausch vor dem EU-Gericht in Luxemburg hart. Zur Schlüsselfrage in dem Verfahren wurde die Frage, wo die in Irland angesammelten Milliarden-Gewinne aus dem internationalen Geschäft von Apple besteuert werden sollten: In dem Land selbst oder in den USA.

Apple argumentiert, dass die Werte mit der Forschung und Entwicklung in den USA geschaffen werden – und zudem würden dort und nicht in Irland alle wichtigen Entscheidungen der irischen Tochterfirmen getroffen. Deswegen sei es richtig, die Steuern dieser Unternehmen hauptsächlich in den USA zu bezahlen. In Irland werde nur der dort stattfindende Teil des Geschäfts besteuert.

Apple sollte nicht so tun als würden die Tochterfirmen "dieses ganze Geld verdienen, aber dass nur ein winziger Teil davon den irischen Niederlassungen zugeordnet werden kann", betonte Kommissions-Anwalt Richard Lyal. Die Brüsseler Behörde vertritt die Ansicht, dass die irischen Töchter Apple Sales International (ASI) und Apple Operations Europa (AOE) keine ausreichende personelle Ausstattung außerhalb Irlands hatten, um die wichtigen Funktionen zu übernehmen. Deshalb müsse dies in Irland stattgefunden haben. Apple kontert, strategische Entscheidungen würden von Verwaltungsräten der Firmen in den USA getroffen.

Mehrere Richter hatten sich am Dienstag frustriert mit den zum Teil recht dünnen Informationen insbesondere zur ersten Steuervereinbarung aus dem Jahr 1991. "Ich habe aufrichtige Schwierigkeiten zu verstehen, wo die meisten Zahlen herkommen", erklärte etwa Richter Alexander Kornezov. Die Vertreter Irlands räumten ein, dass das Verfahren zur Zuordnung der Gewinne heute besser dokumentiert worden wäre.

Zugleich wollten Richter aber auch von der Kommission wissen, welche Beweise sie dafür vorlegen könne, dass strategische Entscheidung der Tochterfirmen in Irland getroffen wurden. Die berichterstattende Richterin Vesna Tomljenovic meinte, die irischen Töchter kämen ihr wie leere Firmenmantel vor – was Apple zurückweist.

Der Kommission sei es nicht gelungen nachzuweisen, dass Apple von Irland gegenüber anderen Unternehmen bevorzugt worden sei, sagte Firmenanwalt Daniel Beard. "Die Kommission trat mit einem Märchen über angebliche Vorteile für die Beschäftigung" in dem Land hervor, kritisierte er. Lyal bekräftigte, dass die Kommission an ihren Vorwürfen festhalte.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Apple entgegnet, diese Gewinne seien schon immer in den USA zu besteuern gewesen und der Konzern zahle dort jetzt 20 Milliarden Euro Steuern darauf. Zugleich hat Apple nach der Nachforderung samt Zinsen 14,3 Milliarden Euro auf ein Treuhandkonto überwiesen. Eine Entscheidung des EU-Gerichts dürfte in den kommenden Monaten erfolgen, eine Berufung beim Europäischen Gerichtshof ist dann immer noch möglich. (lbe)