Diesel-Skandal: Staatsanwaltschaft klagt Volkswagen-Chef an

Die VW-Führungsmanager Herbert Diess, Martin Winterkorn und Hans Dieter Pötsch sollen börsenrelevante Informationen wissentlich zurückgehalten haben.

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Diesel-Skandal: Staatswaltschaft klagt Volkswagen-Chef an

Herbert Diess

(Bild: Volkswagen)

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Im Skandal um manipulierte Abgaswerte von Diesel-Autos hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage wegen angeblicher Marktmanipulation gegen den Volkswagen-Vorstandsvorsitzenden Herbert Diess erhoben. Ebenfalls vor dem Landgericht Braunschweig verantworten sollen sich der frühere VW-Chef Martin Winterkorn und der VW-Aufsichtsratsvorsitzende Hans Dieter Pötsch.

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen Vorstände börsennotierter Unternehmen kursrelevante Ereignisse wie zum Beispiel erhebliche finanzielle Risiken unverzüglich in einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt machen. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Managern vor, den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über die aus dem Aufdecken des "Diesel-Skandals" resultierenden erheblichen Zahlungsverpflichtungen des Konzerns in Milliardenhöhe informiert zu haben. Damit hätten sie rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens gehabt, also den Markt manipuliert.

Volkswagen habe beweisen wollen, Umweltfreundlichkeit und Ressourcenschonung auch mit konventionellen Antriebskonzepten erreichen zu können, schreibt die Staatsanwaltschaft. In den USA wolle das Unternehmen die Dieseltechnik als Kontrapunkt zur Hybridtechnik in den USA etablieren wollen. VW habe aber keinen Dieselmotor entwickeln können, der die in den USA geltenden strengen Abgasnormen entspricht, daher habe das Unternehmen in den Fahrzeugen eine Software installiert, die im Prüfmodus nur vortäuschte, dass die NOx-Grenzwerte eingehalten werden.

Nachdem seit 2014 US-Behörden den Manipulationen auf der Spur waren, habe sich im Frühjahr 2015 die Lage für VW aufgrund beharrlicher Nachfragen der Behörden weiter zugespitzt. Es sei zunehmend deutlich geworden, dass mit einer Offenlegung der Manipulationen finanzielle Risiken im Milliardenbereich auf das Unternehmen zukommen würden, die sich später auch verwirklichten.

2015 drohte VW beispielsweise neben Schadensersatzforderungen unter anderem der Rückkauf sämtlicher auf dem US-Markt verkaufter rund 500.000 Fahrzeuge, die mit der Manipulationssoftware ausgestattet waren. Darüber hinaus standen nach dem US-Bundesgesetz Strafzahlungen in einer Höhe von bis zu 37.500 US-Dollar pro Fahrzeug im Raum. Schließlich war auch die Zulassung des Modelljahres 2016 sehr stark gefährdet, was nochmals einen Umsatzverlust von 4 Milliarden Euro bedeutet hätte.

Anstatt diese Umstände bekannt zu machen, hätten die Beschuldigten mit den US-Behörden einen Vergleich erzielen wollen, in dem zwar von technischen Problemen, nicht aber von einem Betrug gegenüber Behörden und Kunden die Rede sein sollte. Zu dem Vergleich kam es nicht.

Winterkorn habe nach Meinung der Staatsanwaltschaft spätestens seit Mai 2015, Pötsch seit dem 29. Juni 2015 und Diess seit dem 27. Juli 2015 vollständige Kenntnis von den Sachverhalten gehabt und jeder für sich hätte die erforderliche Ad-hoc-Mitteilung veranlassen müssen. Das sei aber nicht geschehen, stattdessen sei der Sachverhalt erst durch die am 18. September 2015 von den US-Behörden veröffentlichte "Notice of Violation" bekannt.

Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
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(anw)