Vorratsdatenspeicherung landet vor dem Europäischen Gerichtshof

Das Bundesverwaltungsgericht will von den Luxemburger Richtern eine Frage zur Auslegung der europäischen Datenschutzrichtlinie klären lassen.

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Vorratsdatenspeicherung landet vor dem Europäischen Gerichtshof

(Bild: dpa)

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Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundesverwaltungsgericht wandte sich am Mittwoch mit einer Frage zur Auslegung der europäischen Datenschutzrichtlinie an die Luxemburger Richter. Sie sollen klären, ob sich aus den Unionsvorschriften ein generelles Verbot einer flächendeckenden, anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ableiten lässt.

Zuvor hatten die Leipziger Richter über zwei Klagen der Telekom und des Internetproviders SpaceNet gegen die Datenspeicherpflicht mündlich verhandelt (BVerwG 6 C 12.18 und BVerwG 6 C 13.18). Die beiden Unternehmen wenden sich gegen die Vorratsdatenspeicherung. Sie hatten zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln Recht bekommen. Dieses hatte entschieden, dass die Speicherpflicht gegen Unionsrecht verstoße und die Kläger von der Speicherpflicht befreit. Das VG Köln hatte sich dabei auf ein Urteil des EuGHs vom 21. Dezember 2016 bezogen.

Die Bundesnetzagentur legte Sprungrevision gegen diese Urteile ein. Mit der Vorlage an den EuGH wird es nun noch eine Weile dauern, bis ein rechtskräftiges Urteil gesprochen wird. Bis zu einem solchen Urteil hatte die Bundesnetzagentur die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung schon 2017 ausgesetzt.

"Wir sind sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens und über das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts", kommentiert Oliver J. Süme, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Internetwirtschaft eco, der SpaceNet in seiner Klage unterstützt. Ziel der Klage sei, eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, die in letzter Konsequenz nur der EuGH treffen könne. "Spätestens jetzt müsste auch die Bundesregierung reagieren und ein klares politisches Zeichen gegen die Vorratsdatenspeicherung setzen", meint Süme.

"Bei solch massiven Eingriffen in bürgerliche Grundrechte, vor allem im Digitalen, waren wir schon immer wachsam und haben eindeutig Stellung bezogen, um unsere Kunden zu schützen", sagt SpaceNet-Vorstand Sebastian von Bomhard: "Daher freuen wir uns über das Urteil, das uns ein Stück näher zur Rechtssicherheit gebracht hat, die wir als Unternehmen so dringend benötigen." Die Organisation Reporter ohne Grenzen stimmt ein: "Die Bundesregierung sollte sich endlich ein- für allemal von diesem überflüssigen und für die Pressefreiheit schädlichen Instrument verabschieden."

Das Bundesverwaltungsgericht will vom EuGH klären lassen, ob eine nationale Regelung, die eine Pflicht zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung vorsieht, unter keinen Umständen auf Art. 15 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie gestützt werden kann. Dabei sei zu berücksichtigen, dass der Kreis der von der Speicherpflicht erfassten Kommunikationsmittel und die Speicherdauer gegenüber den schwedischen und britischen Regelungen, über die der EuGH 2016 zu entscheiden hatte, reduziert ist. Bis zur Entscheidung des EuGHs hat das Bundesverwaltungsgericht die Revisionsverfahren ausgesetzt. (anw)