Facebook beklagt Zwang zum Löschen von Hasskommentaren

Der EuGH hat entschieden, dass Facebook Hasskommentare weltweit löschen muss. Mark Zuckerberg hält die Entwicklung für äußerst bedenklich.

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Facebook beklagt Zwang zum Löschen von Hasskommentaren

(Bild: Frederic Legrand - COMEO/Shutterstock.com)

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Facebook möchte die Freiheit behalten, Hasskommentare auf der Plattform stehen zu lassen – solange sie nicht gegen die eigenen Regeln verstoßen. Zwar akzeptiert das Unternehmen Regulierungen und Gesetze in einzelnen Ländern, aber eine weltweite Verbannung, wie sie der Europäische Gerichtshof (EuGH) ermöglicht hat, lehnt Zuckerberg ab.

Hintergrund ist, dass die österreichische Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek auf Facebook unter anderem als "korrupter Trampel", "miese Volksverräterin" bezeichnet worden war. Nach Aussprache einer Unterlassungsverfügung hatte der Oberste Gerichtshof des Landes den Fall an den EuGH weitergereicht, mit der Bitte zu prüfen, ob der Betreiber gezwungen werden kann, wortgleiche und sinngleiche Beleidigungen weltweit löschen zu müssen. Dieser entschied, Facebook kann verpflichtet werden, Hasspostings aktiv zu suchen – und zu löschen.

Nun hat Monika Bickert aus dem Global Policy Management von Facebook dazu Stellung bezogen. In der Mitteilung appelliert sie an die Nutzer: "Stell dir vor, deine Beiträge bei Facebook werden gelöscht – nicht, weil sie gegen unsere Regeln verstoßen und auch nicht, weil sie gegen das Gesetz in deinem Land verstoßen – sondern weil jemand in einem anderen Land das Gesetz dafür ausnutzen konnte. Stell dir außerdem vor, deine Aussagen würden nicht durch ein Gericht, das vorsichtig abwägt, sondern mittels automatisierter Tools und Technologie als illegal eingestuft."

Eva Glawischnig-Piesczek sieht das Urteil als "historischen Erfolg für den Persönlichkeitsschutz gegen Internet-Giganten" und als eine klare Hilfestellung für alle Menschen, die beleidigt würden oder über die Übles geschrieben werde. Facebook schreibt über die zu löschenden Beiträge: Manche Menschen könnten sie als "nicht gerechtfertigt" und "störend" empfinden. Ihre Richtlinie verbiete zwar Hasskommentare – aber Kritik an Politikern sei erlaubt.

Das Urteil werfe zudem zwei Fragen auf. Zum einen die Problematik, dass ein Land sein Gesetz einem anderen Land aufdrücke. Zum anderen könne die Entscheidung dazu führen, dass private Unternehmen im Internet auf automatisierte Technologien setzten, "um 'vergleichbare' illegale Inhalte zu löschen". Mark Zuckerberg selbst kündigte an, Klarheit darüber bekommen zu wollen, was als vergleichbare Inhalte gelte. Er halte die Entwicklung für äußerst beunruhigend.

Eine gerichtliche oder behördliche Löschungsanordnung muss jedoch laut der EuGH-Begründung genau festlegen, was im Einzelfall unter inhaltsgleich verstanden wird. Provider sollen dies nicht autonom beurteilen. Dennoch birgt die Anordnung die Gefahr, dass durch eine automatisierte Suche Beiträge fälschlicherweise gelöscht werden, etwa da sie journalistisch über den Fall berichten.

Host-Provider, wie Facebook und andere soziale Netzwerke, sind nicht für von den Nutzern veröffentlichte Postings verantwortlich und auch nicht verpflichtet, aktiv nach Verstößen zu suchen. Wenn sie jedoch auf eine Rechtswidrigkeit hingewiesen werden, müssen sie handeln. Anders ist es bei Google. Die Suchmaschine speichert selbst keine Daten und muss daher nach einer Entscheidung des EuGH auch keine Links zu heiklen Webeiten löschen. Hier greift nur das Recht auf Vergessenwerden, allerdings auch nur in den Mitgliedsaaten der DSGVO.

(emw)