Sendezeitbegrenzung auch für das Internet

Bund und Länder verhandeln über die Neugestaltung des Jugenschutzes, die auch strengere Regeln für Anbieten von jugendgefährdenden Inhalten im Internet umfassen.

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Seit über einem Jahr verhandeln Bund und Länder über eine Neugestaltung des Jugendschutzes in einer vernetzten Medienwelt. Bekannt wurde Ende des letzten Jahres der Vorschlag, eine Sendezeitbegrenzung einzuführen. Die Entwürfe für einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), die Telepolis vorliegen, gehen nun sogar weit über eine solche 23-Uhr-Sperre für Heranwachsende im Netz hinaus.

Heute beraten die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder mit dem Chef des Bundeskanzleramts, Frank Walter Steinmeier, über ein Eckpunktepapier, das nach Einschätzung von Beobachtern prinzipiell als beschlussreif gilt. Demnach werden in Zukunft die Länder über den Jugendschutz wachen, während der Bund sich nur noch am Rande Mitbestimmungsrechte vorbehält. Geeinigt hat man sich prinzipiell bereits darauf, dass die Länder die strengen Regeln für den Rundfunk und die Mediendienste auf das Internet und alle elektronischen Online-Medien ausweiten dürfen.

Ist bei Angeboten für Jugendliche eine "entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung" zu befürchten, so sollen diese nur noch zwischen 23 Uhr und 6 Uhr zugänglich gemacht werden dürfen. Zwar wollen die Politiker, dass dabei "die jeweiligen Besonderheiten des Rundfunks und der Telemedien" berücksichtigt werden, aber es gibt, wie Friedeman Schindler von Jugendschutz.net behauptet, bereits Verfahren, "die eine solche Regelung glaubhaft umsetzen können".

Organisationen, die wie die "Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia" (FSM) für eine Selbstkontrolle der Anbieter sorgen, sollen einer "hoheitlichen Zertifizierung" bedürfen. Eine Anerkennung soll demnach nur noch erteilt werden, wenn die als zentrale Aufsichtsstelle von den Ländern geplante "Kommission für den Jugendmedienschutz" (KJM) von der "Unabhängigkeit und Sachkunde der Gremiumsmitglieder" überzeugt werden kann. Beschäftigen Telemedienanbieter zudem mehr als 50 Mitarbeiter oder haben ihre Websites mehr als 10 Millionen Besucher im Monat, sollen sie sich nicht mehr über die FSM vertreten lassen dürfen. Sie müssten dann einen eigenen Jugendschutzbeauftragten bestellen.

Das Eckpunktepapier schlägt ferner die Einführung eines "positiven Rating für unbedenkliche Angebote" vor. Demnach könnte gerade auch auf Zugangsanbieter eine Art Zwang zur Vorabkontrolle von Inhalten zukommen, während die FSM bislang vor allem auf Beschwerden im Nachhinein reagiert.

Mehr in Telepolis: Operation Jugendschutz. (Stefan Krempl) (fr)