Regierungsentwurf: Mit dem Staatstrojaner gegen Serieneinbrecher

Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf befürwortet, mit dem die Befugnisse der Polizei bei Wohnungseinbruchdiebstahl und der DNA-Analyse ausgebaut werden sollen.

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Regierungsentwurf: Mit dem Staatstrojaner gegen Serieneinbrecher

(Bild: BKA)

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Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur "Modernisierung des Strafverfahrens" auf den Weg gebracht. Das Kabinett will unter anderem Wohnungseinbruchdiebstahl noch schärfer bekämpfen. Insbesondere bei einem "serienmäßigen" Vorgehen sollen Ermittler erweiterte Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung erhalten. Eingeschlossen ist die Möglichkeit für die Polizei, per Staatstrojaner verschlüsselte Nachrichten mitzulesen, die etwa über WhatsApp, Signal oder Threema ausgetauscht werden.

Dazu soll der bereits breit angelegte Straftatenkatalog aus Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) um den Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ergänzt werden. Nach dem Paragrafen kann die Polizei seit zwei Jahren nicht mehr nur klassische Telefonate abhören oder auf E-Mails und Standortdaten zugreifen, sondern auch eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) durchführen. Dabei geht es darum, die laufende Kommunikation per Staatstrojaner "an der Quelle" abzugreifen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wurde. Gegen das Gesetz zur Quellen-TKÜ bei der alltäglichen Strafverfolgung sind vier Verfassungsbeschwerden anhängig.

Jede Maßnahme zur Telekommunikation ermöglicht einen schwerwiegenden Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis und sei daher "besonders rechtfertigungsbedürftig", konstatiert die Regierung in der Gesetzesbegründung. Der Gesetzgeber habe sich aber bereits bewusst dazu entschieden, den Wohnungseinbruchdiebstahl wegen der mit dem Delikt verbundenen Verletzung der höchstpersönlichen Privatsphäre "als ganz besonders gravierend einzustufen".

Dies könne zutreffen, wenn Indizien darauf hinweisen, dass sich ein Beschuldigter serienmäßig strafbar gemacht habe. Dabei sei zu erwarten, dass der Täter "vermehrt Absatz für sein wiederholt anfallendes Diebesgut suchen wird". Die Kontaktanbahnung mit etwaigen Käufern wie auch die Abwicklung dieser Geschäfte mittels Telekommunikation könnten dabei "Ansatzpunkt für die Aufklärung der Einbruchstaten und die Überführung des Täters sein, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine gewerbsmäßige Hehlerei oder eine bandenmäßige Begehungsweise vorliegen".

Mit dem Gesetzentwurf, der noch den Bundestag und den Bundesrat passieren muss, setzt die Regierung die von ihr im Mai beschlossenen Eckpunkte um. So soll auch die DNA-Analyse im Strafverfahren auf äußerlich erkennbare Merkmale wie die Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das Alter erweitert werden.

Kritiker sprechen hier von besonders schützenswerten Daten, die hoch sensitive Eigenschaften wie Anlagen für Krebserkrankungen oder Asthma offenbaren könnten. Politiker ließen sich hier zudem offenbar von wissenschaftlich falschen Aussagen blenden. "Das, was auch mit Videoüberwachung, Fotos oder Zeugenaussagen erkennbar wäre, soll künftig auch durch die DNA-Analyse ermittelbar werden", hält Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dagegen. Insgesamt erhielten Polizei und Staatsanwaltschaften "weitere moderne Aufklärungsmittel".

Bei erwachsenen Opfern von Sexualdelikten soll es zudem zulässig werden, eine Videoaufzeichnung der richterlichen Vernehmung in der Hauptverhandlung zu verwenden und damit überflüssige Mehrfachverhöre zu vermeiden. Missbräuchlich gestellte Beweisanträge könnten künftig leichter abgelehnt werden. Ausdrücklich wird auch geregelt, dass Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verhüllen dürfen, wenn dieses Verbot zur Identitätsfeststellung oder zur Beurteilung des Aussageverhaltens notwendig ist und keine medizinischen Gründe gegen diesen Ansatz vorliegen. (anw)