Videostreams zählen ab 2020 zu Billboards Album-Charts

Ab Jahreswechsel zählen auch Videostreams zur Alben-Hitparaden Billboards. Aber nur, wenn Rechteinhaber selbst hochladen.

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Heeresmusikkorps 12

Auch ohne Tonträger zu verkaufen, kann man es in die Hitparade schaffen.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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Ab dem ersten Freitag im neuen Jahr zählt Billboard auch bestimmte Videostreams, um die populärsten Alben der Woche zu ermitteln. Ausgewertet werden Apple, Spotify, Total und Vevo, sowie YouTube, wo auch die ohne Video abgespielte Audiostreams von YouTube Music zählen. Die Dosierung ist allerdings homöopathisch: 3.750 Videostreams entsprechen 1 verkauften Album.

1.250 Streams reichen dann für eine rechnerische Verkaufseinheit, wenn sie von zahlenden Abonnenten abgerufen werden. Beeinflusst werden sowohl die allgemeine Alben-Hitparade Billboard 200 als auch die nach Genre getrennten Album-Charts. Die ersten solchen Listen mit Videostreams werden offiziell das Datum 18. 1. 2020 tragen.

Für Singles ist das vergleichbare Update der US-Hitparaden bereits im Februar 2013 erfolgt. Das verhalf damals einem gewissen Baauer, statt auf Platz 15 einzusteigen direkt von 0 auf Platz 1 zu springen.

Bei der Zählweise gibt es allerdings einen bedeutenden Unterschied: Für die Hitparaden der einzelnen Lieder werden alle Videos gezählt, egal, wer sie hochgeladen hat. Für die Alben-Statistik werden nur offiziell lizenzierte Videos berücksichtigt, die von den Rechteinhabern oder in deren Auftrag hochgeladen wurden. Von Fans hochgeladene Videos oder von anderen Künstlern beigestellte Videos mit Coverversionen scheiden also aus. (ds)