VW und Verbraucherschützer erzielen doch noch Diesel-Vergleich

Für Hunderttausende Dieselkunden gibt es nach Güteverhandlungen am OLG Braunschweig eine gemeinsame Lösung von Volkswagen und Verbraucherschützern.

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VW und Verbraucherschützer erzielen doch noch Diesel-Vergleich

(Bild: Volkswagen AG)

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  • dpa
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Nach ihren zunächst gescheiterten Gesprächen haben Volkswagen und Verbraucherschützer jetzt doch noch einen gemeinsamen Vergleich zur Entschädigung von Dieselkunden erzielt. Bei ihren Güteverhandlungen am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig einigten sich beide Seiten auf eine "umfassende Vereinbarung", wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Einzelheiten zum Ergebnis sollen am frühen Nachmittag bekanntgegeben werden. Vertreter von VW und des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatten mehrere Tage lang unter der Vermittlung des OLG-Präsidenten und früheren Staatssekretärs im niedersächsischen Justizministerium, Wolfgang Scheibel, nach einer Lösung gesucht. Zuvor hatte es Streit und harsche gegenseitige Vorwürfe gegeben.

Am OLG liegt bereits die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen wegen zu hoher Abgaswerte von Dieselfahrzeugen. VW und vzbv hatten ihre zunächst außergerichtlich geführten Beratungen über einen Vergleich für die mehr als 400.000 Kunden abgebrochen und sich dafür gegenseitig die Schuld gegeben. Sie schoben sich vor allem die Verantwortung dafür zu, den Zeitdruck durch Ultimaten erhöht zu haben – am Ende platzte die eigentlich schon angepeilte Lösung.

Volkswagen beschloss daraufhin, den Kunden selbst ein Angebot mit einer Gesamtsumme von rund 830 Millionen Euro zu machen. Der Autokonzern bestätigte dies. Die Verbraucherschützer äußerten jedoch Zweifel daran, dass VW jedem einzelnen Kunden beim angebotenen "Direktvergleich" eine Zahlung nach eindeutig nachvollziehbaren Kriterien gewähren werde. VW-Chefjustiziar Manfred Döss sagte der dpa, die Abwicklung werde selbstverständlich "transparent gestaltet" und unabhängig kontrolliert. Es gehe dem Unternehmen darum, nun endlich "Frieden mit den Kunden zu machen".

Der Konflikt um den Abbruch der bilateralen Verhandlungen hatte sich an der Höhe von Honoraren für Anwälte des vzbv entzündet. VW störte sich daran, dass eine pauschale Forderung von 50 Millionen Euro Vergütung nicht näher begründet worden sei.

Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
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[Update 28.02.2020 13:48 Uhr] Ergebnisse

Mehr als eine Viertelmillion VW-Dieselkunden sollen je nach Modell und Alter ihres Autos Entschädigungen zwischen 1350 und 6257 Euro erhalten. Darauf einigten sich Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in ihren Vergleichsverhandlungen zur Musterklage. Durchschnittlich sollten rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises ausgezahlt werden, teilten die Verbraucherschützer am Freitag in Berlin mit. Rund 260 000 Geschädigte sollen ein entsprechendes Angebot erhalten. Sie können dann selbst entscheiden, ob sie dies annehmen oder in Einzelklagen weiter für mehr Geld streiten.

Außerdem trage VW vollständig die Kosten für die Abwicklung des Vergleichs und die Rechtsberater der Dieselfahrer. Unabhängige Wirtschaftsprüfer sollten die Umsetzung stichprobenartig prüfen. Für mögliche Streitfragen soll eine Ombudsstelle eingerichtet werden. VW-Chefjustiziar Manfred Döss betonte: "Wichtig war beiden Seiten, dass eine unabhängige Kontrolle der Umsetzung und eine transparente Abwicklung des Vergleichs erfolgt." Beides sei gewährleistet. "Zusätzlich unterstützt Volkswagen im Bedarfsfall und auf Wunsch auch eine anwaltliche Beratung."

Kein Vergleichsangebot werden Dieselbesitzer bekommen, die ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 gekauft haben oder zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten. "Wir finden zwar, dass auch diese Menschen Ansprüche haben", sagte Müller. Die Grundlagen seien aber so individuell, dass sie im Rahmen einer Musterklage nicht geklärt werden könnten. Der Skandal um manipulierte Abgaswerte bei weltweit Millionen von Dieselautos aus dem VW-Konzern war Ende September 2015 öffentlich geworden.

Die Betroffenen müssten nun bis zum 20. April entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot von VW annehmen wollten, so die Verbraucherschützer. Volkswagen habe auf diesem Termin bestanden, da sich der Bundesgerichtshof am 5. Mai erneut mit dem Dieselbetrug befassen will. Unter anderem werde es in Karlsruhe dann voraussichtlich darum gehen, ob Schadensersatzansprüche und eine Nutzungsentschädigung gerechtfertigt seien. Damit trügen sowohl VW als auch die Dieselfahrer ein gewisses Risiko. "Wer weniger Risiko eingehen möchte, kann den Vergleich annehmen", sagte Müller.

Die Musterfeststellungsklage werde nun beendet, teilten die Verbraucherschützer am Freitag mit. "Der vzbv hat für mehr gestritten. Aber im Rahmen der schwierigen Verhandlungen ist das Ergebnis das maximal Erreichbare", sagte Vorstand Klaus Müller. Das Angebot von VW liege im Rahmen der bisher vor deutschen Gerichten in ähnlichen Prozessen erzielten Entschädigungssummen. (bme)