"Epidemie-Fußfessel": Datenschützer gegen Handy-Tracking von Coronavirus-Infizierten

Die Telekom hat die Debatte über den Einsatz von Bewegungsdaten gegen SARS-CoV-2 befeuert. Experten bewerten das Risiko chinesischer Überwachungs-Verhältnisse.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 143 Kommentare lesen
"Epidemie-Fußfessel": Datenschützer gegen Handy-Tracking von Corona-Infizierten

(Bild: estherpoon / shutterstock.com)

Lesezeit: 6 Min.
Inhaltsverzeichnis

Weltweit hat die Diskussion Fahrt aufgenommen, inwiefern mithilfe von Standortdaten von Mobiltelefonen die Welle an Coronavirus-Infizierungen eingedämmt werden kann. In Deutschland oder in Europa gibt es hier aber deutlich engere Vorgaben als etwa in China, Singapur oder Südkorea, sind sich Sachverständige weitgehend einig. Der frühere schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert betont etwa: "Für 'Epidemie-Fußfesseln' fehlt derzeit jede Rechtsgrundlage."

Hierzulande stricken das Robert-Koch-Institut (RKI) und andere Forschungseinrichtungen wie das Heinrich-Hertz-Institut der Fraunhofer Gesellschaft seit rund drei Wochen an einer einschlägigen datenschutzkonformen Lösung. RKI-Chef Lothar Wieler zeigte sich anfangs der Woche zuversichtlich, in Kürze ein "überzeugendes Konzept" präsentieren zu können. 25 Mitarbeiter aus zwölf Instituten bemühten sich ehrenamtlich um einen Ansatz, der technisch und datenschutzrechtlich möglich sei. Details dazu gibt es noch nicht.

Mehr zum Coronavirus:

Die Deutsche Telekom unterstützt das Vorhaben und hat dem RKI ein erstes Set an anonymisierten Handy-Daten ihrer Kunden übergeben. Dieser Schritt soll helfen, für eine Simulation der Ausbreitung von SARS-CoV-2 Bewegungsströme von Menschen in Deutschland nachzuvollziehen. Die US-Regierung spricht derweil mit Internetkonzernen wie Apple, Facebook und Google sowie Netzbetreibern über eine ähnliche Initiative, bei der auch aggregierte und anonymisierte Bewegungsdaten verwendet werden sollen.

Weichert geht davon aus, dass digitale Technik prinzipiell einen Beitrag leisten könnte, "um Betroffenen einen zusätzlichen Schutz vor einer Corona-Ansteckung zu bieten". Apps auf Mobilgeräten mit einer präzisen Lokalisierungsfunktion, wie sie etwa mit GPS gegeben sei, könnten die Nutzenden informieren, "wann und wo sie sich in einem Risikogebiet aufhalten". Mit Bluetooth-Lösungen sei es gar denkbar, Warnungen von Gerät zu Gerät bei räumlicher Nähe ohne zentrale Datenzusammenführung zu verschicken.

Die Anbieter seien dabei derzeit aber auf die bereitwillige Kooperation von vielen Beteiligten angewiesen, unterstreicht Weichert: "Niemand kann im Moment gezwungen werden, ein Smartphone zu nutzen und darauf spezifische Gesundheits-Apps zu installieren." Es wäre mehr als fraglich, wie eine Ortung von Infizierten gesetzlich erlaubt werden könnte, da ein solches Gesetz "erforderlich, geeignet und angemessen, also insgesamt verhältnismäßig sein müsste".

Mehr Infos

Coronavirus: Für Infektionsschutz dürfen Gesundheitsdaten erhoben werden

Das Infektionsschutzgesetz lässt sich laut dem Mitglied des Netzwerks Datenschutzexpertise genauso wenig für solche Zwecke heranziehen wie die Katastrophenschutzgesetze der Länder. "Wir leben – der Demokratie sei Dank – nicht in China, wo per digitaler Überwachung eine Totalkontrolle der Menschen möglich ist", konstatiert Weichert. Auch wenn der Gesetzgeber hier kurzfristig tätig werden wolle, müsse er Schutzmaßnahmen für die Betroffenen vorsehen. Sonst gäbe es "Widerstand in der Öffentlichkeit", was zugleich schädlich wäre "für die derzeit bestehende weitgehende Akzeptanz für die bisherigen staatlichen Maßnahmen zur Corona-Abwehr".

Zugriffe durch US-Firmen sowie Sicherheitsbehörden wie die Polizei müssten ausgeschlossen werden, konkretisiert der langjährige Praktiker die Anforderungen. Selbst bei einem Einbezug der Gesundheitsverwaltung sollte gewährleistet werden, dass die Daten "nicht zum Nachteil der Betroffenen genutzt werden". Generell müsse eine "strenge Zweckbindung" der sensiblen Bewegungsinformationen gewährleistet werden.