CDU/CSU-Digitalexperte: Kein Zwang, sich die Corona-App herunterzuladen

Nach den Grünen drängt auch die Linke auf ein Begleitgesetz für die Corona-Warn-App. Viele Vertreter der großen Koalition halten dies weiter nicht für nötig.

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CDU/CSU-Digitalexperte: Arbeitgeber können Einsatz der Corona-App vorschreiben

(Bild: View Apart / Shutterstock.com)

Update
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Neben den Grünen fordert inzwischen mit den Linken eine weitere Oppositionspartei ein Gesetz, um Aspekte wie Freiwilligkeit und Zweckbindung der für Mitte Juni kommenden Corona-Warn-App zu garantieren. Die Koalition sieht das weitgehend anders. Der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, meint zum Beispiel: "Es gibt keinen Zwang, sich die App herunterzuladen oder sie zu nutzen. Es liegt also kein staatlicher Eingriff vor." Ein Gesetz sei daher nicht erforderlich.

Zusätzlich gewonnene Daten würden nur auf Basis einer Einwilligung an das Robert-Koch-Institut weitergeleitet, erläuterte Schipanski dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

[Update 8.6.20, 9.30: Ursprünglich hieß es an dieser Stelle: "Wenn etwa Arbeitgeber oder Reiseveranstalter auf der Nutzung der App bestünden, sei dies ihr gutes Recht." Schipanski hat das inzwischen dementiert, das RND habe ihn falsch zitiert.]

Für den Vize der Grünen im Bundestag Konstantin Notz zeigt diese "juristisch nicht tragbare" und Arbeitnehmer benachteiligende Sicht dagegen "noch einmal sehr gut, warum es einer gesetzlichen Regelung dringend bedarf".

Der Digitalexperte der SPD-Fraktion, Jens Zimmermann, sagte hingegen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: "Auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung ist für das Herunterladen der App und für die freiwillige Nutzung keine eigene Rechtsgrundlage notwendig, sofern es sich um eine informierte freiwillige Einwilligung handelt." Die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken hatte sich jüngst aber gegen Vorschläge ausgesprochen, jenen Vorteile zu gewähren, die die App einsetzen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber verweist unterdessen in einem heise online vorliegenden Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf Befürchtungen, dass beispielsweise Arbeitgeber ihre Beschäftigten verpflichten könnten, eine Warn-App zu nutzen. Für den Fall einer gesetzlichen Regelung solle ein solches unzulässiges Verhalten mit einer Strafandrohung versehen werden. Zudem wären die datenschutzrechtlichen Verantwortlichen eindeutig zu benennen, die Betroffenenrechte, Löschpflichten und -fristen auszugestalten sowie technischen und organisatorischen Schutz vorzugeben.

Für zwingend erforderlich hält Kelber ein Begleitgesetz aber nicht, soweit mit der vorgesehenen App Daten in der derzeit bekannten Form verarbeitet werden, die Anwendung freiwillig heruntergeladen wird und damit nur potenzielle Infektionskontakte für die nutzende Person aufgedeckt werden. Messwerte könnten auch für die epidemiologische Forschung eingesetzt werden. Wenn darüber hinaus Daten verarbeitet werden sollen und dies für den Anwender nicht absehbar sei, bedürfte es aber einer gesetzlichen Basis.

Eine Corona-Warn-App könne nur auf einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage eingeführt werden und die bedürfe einer umfassenden Beteiligung des Parlamentes, betont der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, in einem heise online vorliegenden Schreiben an Bundestagspräsidium. Die Linksfraktion wollte Anfang Mai prüfen, inwiefern sie einen Gesetzesvorschlag einer Expertengruppe um den Richter Malte Engeler und die IT-Sicherheitsforscherin Ninja Marnau übernehmen und in den Bundestag einbringen könne.

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"Es ist gut, dass sich nun auch die Linke in die lange Liste derjenigen einreiht, die eine gesetzliche Regelung zur App fordern", erklärte Notz. Eine solche Initiative fordere seine Fraktion seit Anfang März mit einem Antrag . Auch die vier Justizminister und -senatoren der Grünen in den Ländern sprechen sich dafür aus, dass die Mobilanwendung "lediglich auf freiwilliger Basis eingesetzt" werden dürfe.

(anw)