Google stoppt Werbung für Stalkerware und heimliche GPS-Tracker

Google verbittet sich Reklame für Spyware und GPS-Tracker für heimliche Überwachung. Kinderüberwachung und Privatdetektive bleiben willkommen.

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Finger zeigt auf Laptopbildschirm

(Bild: dpa, Ralf Hirschberger)

Lesezeit: 1 Min.

Ab 11. August möchte Google keine Aufträge für Werbung für die heimliche Überwachung Erwachsener mehr bekommen. Ein Komplettverbot der Reklame für einschlägige Geräte oder Dienste ist das aber nicht. Es wird darauf ankommen, wie die Reklame genau gestaltet ist. Die neuen Regeln "verbieten die Bewerbung von Produkten oder Diensten (…) mit dem ausdrücklichen Zweck des Verfolgens oder der Überwachung einer anderen Person oder deren Aktivitäten ohne deren Zustimmung", teilt der Datenkonzern mit.

Als Beispiele werden "GPS-Tracker, die speziell zum Ausspionieren oder zur Verfolgung einer Person ohne deren Zustimmung vermarktet werden" sowie "Spyware und Technik zur Überwachung von Intimpartnern" etwa mit "Spyware/Malware die dazu genutzt werden kann, SMS, Telefonate oder Webbrowserverläufe zu überwachen" genannt. Solche Angebote sind als Stalkerware bekannt. Auch die "Bewerbung von Überwachungsausrüstung (Kameras, Tonaufnahmegeräte, Autokameras, Kindermädchen-Kameras)" wird tabu, wenn sie "ausdrücklich für Spionage" erfolgt.

Eingeführt wird das Verbot durch eine alsbaldige Aktualisierung der weltweit gültigen Regeln über "Ermöglichung unehrlichen Verhaltens" (Enabling Dishonest Behavior Policy). Sollte ein Werbekunde dennoch solch unerwünschte Reklame einschleusen, möchte Google ihn verwarnen. Wer seine Werbeanzeigen nicht binnen sieben Tag nach Verwarnung offline nimmt, wird gesperrt. Ausdrücklich erlaubt bleiben Reklame von Privatdetektiven sowie für Technik und Dienstleistungen, wenn sich die Botschaft an Eltern richtet, die ihre minderjährigen Kinder zu überwachen suchen.

(ds)