Streit um Apples Irland-Milliarden: EuGH trifft erste Entscheidung

Im langwierigen Prozess um Subventionsverstöße steht in Luxemburg am Mittwoch das Urteil an.

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Streit um Apples Irland-Milliarden: EuGH trifft erste Entscheidung

Apple soll laut EU-Kommission in Irland richtig wenig Steuern gezahlt haben.

(Bild: Sundry Photography/Shutterstock.com)

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Im Streit um eine durch die EU-Kommission ausgelöste Steuernachforderung von 13 Milliarden Euro für den iPhone-Produzenten Apple in der Republik Irland soll am Mittwoch die erste Gerichtsentscheidung fallen. Für die Europäische Union könnte der Konflikt zur wichtigen Weichenstellung in ihrem jahrelangen Ringen mit diversen Mitgliedstaaten um Vergünstigungen und Subventionen für Unternehmen werden.

Das erste Urteil könnte nur eines von mehreren werden. Zunächst gibt das EU-Gericht in Luxemburg seine Entscheidung bekannt. Der Streit dürfte aber noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergehen – beide Seiten sind wohl nicht bereit, einzulenken.

Der Fall zieht sich schon Jahre hin. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Apple und auch Irland selbst wehren sich dagegen.

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren ist, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes – Apple hat hier seine wichtigsten europäische Töchter – in dem Land hätte versteuert werden müssen. Der iPhone-Konzern betonte vor dem EU-Gericht, dass die Erträge der zwei irischen Apple-Firmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien.

Apple argumentiert, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen – während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien.

Die Kommission bestreitet zwar nicht, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums bei Apple in den USA entstehe. Allerdings habe die irische Steuerbehörde nicht die notwendigen Analysen des gesamten Geschäfts der Apple-Töchter durchgeführt, um begründet entscheiden zu können, welcher Anteil der Gewinne wo versteuert werden sollte. Die Kommission weist auch die Darstellung von Apple zurück, die beiden irischen Firmentöchter seien lediglich mit Vertrieb und Fertigung beauftragt gewesen. (mit Material der dpa) / (bsc)