Lahmes Internet: Grüne fordern hohe Strafen für Provider

Für Zugangsanbieter, die wiederholt nicht die vereinbarte Datenübertragungsrate liefern, wünschen sich die Grünen Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Umsatzes.

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Lahmes Internet: Grüne fordern hohe Strafen für Provider

(Bild: asharkyu/Shutterstock.com)

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Die Bundestagsfraktion der Grünen will eine Initiative für ein durchsetzungsstarkes Recht auf schnelles Internet starten. Internetprovider sollen Bußgelder zahlen müssen, wenn sie die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit nicht zu mindestens 95 Prozent einhalten, schreibt die Welt unter Verweis auf ein Eckpunktepapier der Oppositionsgruppe. Die Strafen sollen demnach gestaffelt werden je nach Schwere des Verstoßes.

"Die Bußgelder müssen für die Anbieter spürbar sein", zitiert die Zeitung aus dem Vorhaben. "Nur so entfalten sie Wirkung." Die maximale Höhe der finanziellen Sanktionen solle bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen, wie dies etwa auch bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Fall ist.

Bei der Deutschen Telekom wären dies aktuell 876 Millionen Euro, gemessen an einem Umsatz von 21,9 Mrd. Euro im vergangenen Jahr. Vodafone müsste bei einem Umsatz von 10,6 Milliarden Euro in den Jahren 2018 und 2019 rund 424 Millionen Euro blechen. Die Einnahmen sollen in den weiteren Netzausbau gesteckt werden.

Die Bundesnetzagentur weist in ihren Berichten zur Breitbandmessung seit Jahren aus, dass viele Zugangsanbieter nicht richtig liefern. Im vorigen Jahr konnten sich ihr zufolge im Festnetz nur 16,4 Prozent der Nutzer über die volle vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate oder sogar mehr freuen. Beim mobilen Internet war dies bei nur 1,5 Prozent der Kunden der Fall.

Die Regulierungsbehörde könnte Nutzern künftig zwar einen Schadenersatz zugestehen, wenn eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung" bei der Geschwindigkeit vorliegt. Diese Kriterien sollen den Grünen zufolge aber zusätzlich zu einer Ausgleichszahlung an die Betroffenen auch zum Maßstab für das geforderte "härtere Bußgeld-Regime" werden. Ferner will die Fraktion der Grünen Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht sowie unkomplizierte Tarifwechselmöglichkeiten rechtlich zugesichert wissen.

Zuvor hatte auch der Bundesrat zumindest Schadenersatz bei lahmem Internet ins Spiel gebracht: Kunden sollen laut den Ländern den Preis mindern können, wenn die Leistung deutlich von der vertraglichen Downloadrate abweicht.

Der Gesetzgeber muss den Grünen zufolge zudem bei der anstehenden Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) den von der großen Koalition geplanten rechtlichen Anspruch auf einen schnellen Breitband-Internetanschluss klarer definieren. Er solle im Rahmen der Daseinsvorsorge für alle Haushalte, Schulen, Universitäten, Hochschulen, öffentlichen Einrichtungen, Gewerbegebiete, Gesundheitseinrichtungen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen gelten.

Es sei "eine Frechheit", dass die großen Anbieter regelmäßig die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate drastisch unterliefen, begründete Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt den Anlauf gegenüber der Welt. Die Bundesregierung müsse hier stärker durchgreifen. Die Corona-Krise habe gezeigt, dass Deutschland bei der Digitalisierung massiv hinterherhinke. Gerade auf dem Land und in vielen Schulen sei der Anschluss an ein schnelles Netz oft nicht gegeben. Ein solcher dürfe aber nicht zur sozialen Frage werden.

Auf Anfrage von heise online teilte Andreas Kappler, Pressesprecher der Grünen im Deutschen Bundestag, mit, dass die Fraktion bereits einen entsprechenden Antrag unter der Drucksache 19/20786 im Deutschen Bundestag eingebracht hat.

[Update v. 28.07.2020, 07:47 Uhr]: Angaben zum Antrag der Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag ergänzt. (olb)