BGH zu Schadenersatz im Diesel-Skandal: Vielfahrer können leer ausgehen

Der Bundesgerichtshof hat in weiteren Fällen des Diesel-Skandals von Volkswagen entschieden.

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BGH zu Schadenersatz im Diesel-Skandal: Vielfahrer können leer ausgehen

(Bild: dpa)

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über weitere Klagen im Zuge des Abgas-Skandals von Volkswagen entschieden. Demnach haben Kläger, die mit ihrem Diesel-Auto sehr viel gefahren sind, unter Umständen keinen Anspruch mehr auf Schadenersatz. Auch könnten Diesel-Käufer zwar Schadenersatz, aber keine sogenannten Deliktszinsen zahlen. In einem weiteren Fall ging es um den Besitzer eines gebrauchten VW, der die Beklagten nicht konkret benennen konnte und ein Software-Update durchgeführt hatte.

Die vom Abgas-Skandal betroffenen Kunden hätten im Austausch für den Kaufpreis ein voll nutzbares Fahrzeug erhalten, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 354/19). Das habe den Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Geldes kompensiert.

Deliktszinsen können fällig werden, wenn jemand einem anderen eine Sache oder Geld "entzieht". Klassischer Fall ist ein Diebstahl. Hier ging es um die Frage, ob VW erfolgreichen Diesel-Klägern zusätzlich zum Schadenersatz Zinsen auf das in das Auto gesteckte Geld schuldet.

Land- und Oberlandesgerichte hatten teils vierstellige Summen zugesprochen. Volkswagen schweigt zur gesamten Größenordnung. Aber der BGH-Anwalt des Konzerns hatte gesagt, wegen der großen Zahl an Verfahren gehe es um sehr viel Geld.

Als Vielfahrer hatte ein Besitzer eines VW-Passats geklagt, dessen Auto inzwischen rund 255.000 Kilometer gefahren ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatte geschätzt, dass ein durchschnittlicher Passat 250.000 Kilometer schafft. Damit sei die Laufleistung ausgeschöpft. Der BGH bestätigte dieses Urteil.

Es könne passieren, dass vom zu erstattenden Kaufpreis nach Anrechnung der zurückgelegten Kilometer nichts mehr übrig bleibe, meinte der BGH. Der finanzielle Schaden durch den Kauf sei in solchen Fällen durch die Nutzung des Autos bereits vollständig ausgeglichen. Nach Auskunft von Volkswagen gibt es allerdings nur wenige vergleichbare Fälle. Besitzer älterer Autos hätten selten geklagt.

In einem anderen Fall (VI ZR 367/19) verwies der BGH die Abweisung einer Schadenersatzklage zurück an das Oberlandesgericht. Hier ging es um einen gebraucht gekauften VW Tiguan 2.0 TDI. Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte die Klage abgewiesen, weil der Kläger nicht schlüssig dargelegt habe, welche konkrete Person aus dem in Betracht kommenden Täterkreis den Betrugstatbestand verwirklicht oder den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Außerdem fehle es an einem Schaden des Klägers.

Der BGH entschied hingegen nun, es genüge die Behauptung des Klägers, die Entscheidung sei auf Vorstandsebene oder durch einen Vertreter getroffen oder zumindest gebilligt worden. Der Schaden des Klägers sei auch nicht dadurch entfallen, dass dieser das von Volkswagen entwickelte Software-Update durchgeführt hat.

Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
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(anw)