Gesetz gegen Hass: Steinmeier hält seine Unterschrift zurück

Der Bundespräsident soll mit der Regierung in Gesprächen zum Gesetz gegen Hass stehen, um bestehende Bedenken wegen einer Verfassungswidrigkeit auszuräumen.

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Bundestag, Reichstag

Der Bundespräsident soll mit der Regierung im Gespräch über das Gesetz gegen Hass stehen.

(Bild: Bundestag / Axel Hartmann)

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Die Bedenken, das Gesetz gegen Hass könne verfassungswidrig sein, haben anscheinend auch den Bundespräsidenten erreicht. Die Süddeutsche Zeitung, der WDR und NDR berichten, dass Frank-Walter Steinmeier bereits in Gesprächen dazu mit der Bundesregierung stehe. Er soll seine Unterschrift zurückhalten. Diese ist jedoch für das Inkrafttreten nötig.

Nach Informationen des Rechercheverbunds soll es einen diskreten Austausch zwischen Mitarbeitern des Bundespräsidenten, dem Kanzleramt, Justizministerium und dem Innenministerium geben. Das Inkrafttreten des "Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" ist für diesen Herbst geplant, dazu benötigt es jedoch noch der Zustimmung Steinmeiers. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hatte jedoch Bedenken, die zuvor auch bereits von Kritikern beanstandet wurden, bestätigt.

Es geht um die Melde- beziehungsweise Anzeigenpflicht für die Betreiber sozialer Netzwerke. Sie sollen künftig bei potenziellen Straftaten Nutzerdaten direkt an das Bundeskriminalamt weiterleiten. Das könnte gegen die Verfassung verstoßen, da eine solche Weitergabe nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt wäre, die in dem Gesetz nicht konkret genug ausgeführt sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat gerade erst den Umgang von Telekommunikationsanbietern mit Bestandsdaten geprüft und dabei bestätigt, dass "eine hinreichend präzise Umgrenzung des Verwendungszwecks der betroffenen Informationen" gegeben sein muss. Die im neuen Gesetz vorgesehene Pflicht zur Weitergabe bei Verdachtsfällen entspricht dem nicht. Zwar ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erst nach Zustimmung zum neuen Gesetzespaket erschienen, dennoch dürften die verfassungsrechtlichen Bedenken keine Überraschung sein. Kritik hat es von Datenschützern und der Opposition von Beginn an gegeben. Für die Telekommunikationsanbieter gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2021.

Laut Süddeutscher Zeitung sollen Justiz- und Innenministerium Druck auf den Bundespräsidenten ausüben, er solle doch unterschreiben – "und dann schiebe man gleich ein Reparaturgesetz hinterher". Ein offizielles Statement dazu gibt es jedoch nicht. "Die dem Bundespräsidenten obliegende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes dauert derzeit an", zitiert die SZ die Antwort auf ihre Nachfrage. Ohne Steinmeiers Unterschrift kann das Gesetz nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Dies ist für das Inkrafttreten erforderlich. Die Unterschrift dient der Bestätigung, dass das Gesetz geprüft und für verfassungskonform eingestuft wurde.

(emw)