Digitale Verwaltung: Open Source und offene Standards fürs E-Government

Der IT-Planungsrat hat sich geeinigt, wie die zusätzlichen drei Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben sollen.

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Digitale Verwaltung: Open Source und offene Standards fürs E-Government

(Bild: Michael Traitov/Shutterstock.com)

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In einer Sondersitzung hat sich der IT-Planungsrat von Bund und Ländern am Freitag auf einen gemeinsamen Ansatz verständigt, wie die Digitalisierung der Verwaltung in ganz Deutschland mit den dafür vorgesehenen zusätzlichen drei Milliarden Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung beflügelt werden soll. Eines der vereinbarten Prinzipien schreibt demnach fest, dass die Mittel in E-Government-Projekte fließen, die Open Source und offene Standards einschließen.

Schon im Juni hatte die große Koalition beschlossen, dass mit der Geldspritze Vorgaben aus dem Online-Zugangsgesetz (OZG) "zügig und flächendeckend umgesetzt werden". Dabei geht es darum, alle "rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen" bis Ende 2022 auch online anzubieten und über einen Portalverbund zugänglich zu machen. Bürger und Unternehmen sollen so ihre Behördengänge größtenteils online erledigen können, woran es hierzulande lange hakte.

Laut der neuen Vereinbarung der IT-Beauftragten von Bund und Ländern sollen die OZG-Leistungen nach dem Modell "Einer für alle" umgesetzt werden. Das bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung wie etwa die elektronische Beantragung von Kinder- oder Elterngeld zentral entwickelt sowie betreibt und diese dann anderen Interessierten wie Kommunen zur Verfügung stellt. Diese können den Dienst noch geringfügig lokal anpassen. So sollen Mehrfacharbeiten verhindert und die Wirtschaftlichkeit des digitalen Rathauses gesteigert werden.

Zu den weiteren ausgemachten Prinzipien gehören Relevanz, Nutzerfreundlichkeit, Geschwindigkeit sowie Innovation und nachhaltige technische Qualität". Generell sollen bereits etablierte und leistungsfähige Arbeitsstrukturen genutzt werden. Spezielle Arbeits- und Entwicklergruppen "klären den rechtlichen und technischen Rahmen", konstatierte das Bundesinnenministerium.

Ergänzend zur finanziellen Unterstützung des Bundes aus dem Zukunftspaket des Corona-Programms stellen die Länder der Übereinkunft zufolge die fachlichen Ressourcen und die notwendigen Kapazitäten der IT-Dienstleister bereit. Sie sollen ferner dafür sorgen, dass die Kommunen bei der Umsetzung hinreichend unterstützt werden. Der OZG-Zeitrahmen erscheint mittlerweile aber selbst Regierungsvertretern kaum mehr realistisch: Sie räumten jüngst ein, dass bis zum Stichpunkt in gut zwei Jahren eventuell doch nur die wichtigsten Verwaltungsservices online verfügbar gemacht werden können.

Der neue Bundes-CIO Markus Richter zeigte sich aber zuversichtlich, dank der freigegebenen Milliarden "unsere Vision" von E-Government "trotz eines äußerst ambitionierten Zeitplans" doch noch verwirklichen zu können. "Wir handeln entschlossen, gemeinsam und koordiniert", versicherte er. "Einer für alle" sei "der Schlüssel zum Erfolg".

Vergangene Woche hatte sich der IT-Planungsrat zunächst nicht auf den Verteilungsmodus einigen können. Ein Grund dafür war, dass die per Videokonferenz abgehaltene Runde der IT-Beauftragten unter technischen Problemen litt, wie der Berliner Linke-Abgeordnete Tobias Schulze auf Twitter mitteilte. Doch auch inhaltlich gab es noch Differenzen etwa um den Einsatz freier Software. Der Thüringer CIO Hartmut Schubert forderte so noch Mitte der Woche gegenüber dem Tagesspiegel, dass Open Source verpflichtend für die Verwaltung vorgeschrieben werden müsse. Die Masche "einer produziert und verdient, alle müssen kaufen und bezahlen", sollte verhindert werden.

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(bme)