EU-Einheitspatent: Aktivisten warnen, Bundesrat hat keine Einwände

Drei internationale Abkommen werde Deutschland verletzen, sollte der Entwurf für das EU-Patentgericht Gesetz werden, monieren Mittelstandsvertreter.

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EU-Einheitspatent: Aktivisten warnen, Bundesrat hat keine Einwände

(Bild: Feng Yu/Shutterstock.com)

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Die neue Initiative der Bundesregierung, ein umstrittenes Gesetz zum EU-Einheitspatent auf die Beine zu stellen, kommt voran. Der Bundesrat brachte in seiner Plenarsitzung am Freitag keine Bedenken gegen den Anfang August vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Entwurf vor, mit dem Deutschland im zweiten Anlauf das europäische Abkommen über ein einheitliches Patentgericht von 2013 ratifizieren soll. Eine Debatte über das Dossier fand in der Länderkammer nicht statt.

Den ersten Gesetzesbeschluss 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht im März aus formalen Gründen für nichtig erklärt. Der neue Entwurf, den das Bundesjustizministerium im Juni ausarbeitete, soll diesmal von Bundestag und Bundesrat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Weitere Korrekturen sind nicht vorgesehen, obwohl sich Großbritannien mit dem Brexit inzwischen als führender Vertragspartner von dem Vorhaben verabschiedet hat und London als Sitz eines Teils des vorgesehenen Patentgerichtshofs nicht mehr zur Verfügung steht.

Der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII) sieht damit auch seine inhaltlichen Bedenken gegen die Initiative bestätigt. Er warnte den Bundesrat daher am Donnerstag in einem Brandbrief, dass Deutschland mit der vorgesehenen Ratifizierung einer gar nicht mehr gültigen Übereinkunft gleich gegen drei andere internationale Abkommen verstoßen werde. Zudem würden durch die vereinheitlichte Rechtsprechung die umkämpften Softwarepatente leichter durchsetzbar.

Der FFII repräsentiert nach eigenen Angaben 3000 Softwarefirmen und unabhängige Entwickler aus ganz Europa. Die Mittelstandsvertretung plädiert dafür, über das Einheitspatent und das zugehörige Gericht neu zu verhandeln, damit der Europäische Gerichtshof (EuGH) insbesondere über die vom Europäischen Patentamt vergebenen befristeten Monopolansprüche auf "computerimplementierte Erfindungen" mitbestimmen könne. Die Briten hätten dies 2012 verhindert, obwohl mit dem Vorhaben neue gewerbliche Schutzrechte in Europa geschaffen würden.

Großbritannien sei ferner trotz seines Rücktritts nach wie vor als "Verhandlungsstaat" des Patentübereinkommens aufgeführt, gibt der Verein zu bedenken. Das Justizministerium habe daher auf "kreative rechtliche Tricks" zurückgreifen müssen, um an dem Entwurf festhalten zu können. Deutschland könne den alten Vertrag aber nicht neu interpretieren, um die Arbeit des Londoner Gerichts im Alleingang vorübergehend nach Paris und München umzuverteilen.

Das Justizressort hat es laut dem FFII auch verabsäumt, eine Analyse vorzulegen, wie mit dem Einheitspatent die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) eingehalten werden könne. So habe während der Beratungen über das Abkommen ein mit Konzernen wie BASF und Nokia besetzter Expertenausschuss dafür gesorgt, dass Gebühren für Auseinandersetzungen vor dem Patentgericht vergleichsweise hoch seien. Dies widerspreche der EMRK. Der Entwurf geht jetzt in den Bundestag. Für den Fall, dass ihn das Parlament und in Folge der Bundesrat befürworten, hat der FFII eine erneute Verfassungsbeschwerde angekündigt.

(olb)