Grüne: Regierung muss Gesetz gegen Hass verfassungskonform machen

Die Grünen im Bundestag fordern die Bundesregierung auf, den auf Eis liegenden Gesetzentwurf gegen "Rechtsextremismus und Hasskriminalität" zu überarbeiten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 116 Kommentare lesen
Grüne: Regierung muss Gesetz gegen Hass verfassungskonform machen

(Bild: Shutterstock)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Nachdem Rechtsexperten und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzentwurf gegen "Rechtsextremismus und Hasskriminalität" vorgebracht haben, erhöhen die Grünen den Druck auf die Bundesregierung, die Initiative noch einmal zu überarbeiten und "unverzüglich verfassungskonform auszugestalten".

Für Opfer, Diensteanbieter, Bundeskriminalamt (BKA), andere Strafverfolger und Beschuldigte seien "zweifelsfreie Rechtsgrundlagen unabdingbar", begründet die Grünen-Bundestagsfraktion ihr Anliegen in einem heise online vorliegenden Antrag. Insbesondere das Kernstück des Entwurfs in Form einer "grundrechtlich tiefgreifenden Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke" an das BKA müsse auf den Prüfstand.

Die "weitreichende Übermittlung sogenannter Bestandsdaten durch Private ohne ausreichende Vorprüfung eines Anfangsverdachts" sei bereits im Gesetzgebungsprozess auf deutliche Kritik gestoßen, schreibt die Fraktion. Bei einer Anhörung hatte der Mainzer Staatsrechtler Matthias Bäcker davon abgeraten, sofort IP-Adressen und weitere Identifikationsdaten mit ans BKA zu transferieren. Dies sei nicht erforderlich, wenn die Behörde im Anschluss einen Tatverdacht verneine.

Ähnlich wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber brachte Bäcker daher ein zweistufiges Verfahren ins Spiel, das technisch unterschiedlich ausgestaltet werden könnte. Denkbar sei es etwa, die Internetkennungen beim BKA oder den Plattformbetreibern per "Quick Freeze" zunächst einzufrieren und diese beziehungsweise bereits erfolgte Zuordnungen zu Nutzern erst freizugeben, sobald sich ein Verdacht erhärtet habe.

Inzwischen hat der Professor seine Einwände in einem Rechtsgutachten für die Grünen untermauert. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält den Entwurf teilweise für verfassungswidrig. Er bezieht sich dabei auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bestandsdatenauskunft. Demnach muss "eine hinreichend präzise Umgrenzung des Verwendungszwecks der betroffenen Informationen" gegeben sein. Die im Gesetzesvorhaben vorgesehene Pflicht zur Weitergabe bei Verdachtsfällen genüge dem nicht. Diese Einwände treiben auch Steinmeier um.

Konkret soll der Datentransfer von Facebook & Co. an das BKA laut dem Antrag der Grünen, der frühere entsprechende Vorschläge der Fraktion aufgreift, in zwei Stufen erfolgen. Zunächst erhalte die Behörde "nur den gemeldeten Inhalt ohne personenbezogene Daten". Erst auf Ersuchen der Behörde dürfe diese bei einem bestätigten Verdacht auch "Angaben zum jeweiligen Nutzer" bekommen. Soweit vorhanden, sei beim zweiten Schritt "auch die Übermittlung der IP-Adresse und Portnummer" zulässig, die dem Nutzer als letztes zugeteilt gewesen seien.

Der Anbieter eines sozialen Netzwerks soll parallel nach Stufe 1 zwei Wochen lang bei Beiträgen, die er als strafrechtlich relevant erkannt hat, den Nutzernamen sowie die IP-Adresse und Portnummer nicht löschen dürfen. Der Betroffene müsse zudem spätestens nach vier Wochen über einen Transfer informiert werden. Ohne diese nötigen Nachbesserungen "würde das Gesetz verfassungsrechtlich höchst angreifbar" werden und das "unverändert besonderes dringliche Ziel einer wirksamen Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Netz ganz erheblich" gefährdet.

"Die Bundesregierung hat sich durch das beharrliche Ignorieren unserer Vorschläge in eine missliche Lage manövriert", erklärte die grüne Ex-Ministerin Renate Künast gegenüber heise online. "Das alte Gesetz ist noch gar nicht in Kraft getreten, da muss schon wegen Verfassungswidrigkeit korrigiert werden". Die Fraktion zeigt laut der Rechtspolitikerin nun zum dritten Mal auf, was zu tun sei. Dass das Bundesjustizministerium und das Innenressort "nicht in der Lage sind, Gesetze vorzulegen, die vor der Verfassung Bestand haben, ist an Peinlichkeit auch nicht mehr zu überbieten".

"Die Verfassungskonformität des Vorschlags der Bundesregierung stand von vornherein in Frage" ergänzt der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Bestandsdaten hätte sie nachjustieren müssen. Da sie dies bewusst nicht getan habe, stehe sie nun vor einem Scherbenhaufen. "Um endlich zu den dringend notwendigen Verbesserungen bei der Strafverfolgung zu kommen", müssten diese nun endlich in Einklang mit dem Grundgesetz gebracht werden.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

(bme)