Corona: Bund und Länder arbeiten am digitalen Gesundheitsamt 2025

Ein "Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst" soll "Interoperabilität über alle Ebenen hinweg" schaffen und das Meldewesen beschleunigen.

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Corona: Bund und Länder arbeiten am digitalen Gesundheitsamt 2025

(Bild: View Apart / Shutterstock.com)

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Bund und Länder wollen die Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitsdiensts angesichts der Coronavirus-Pandemie vorantreiben, um dessen Arbeit effizienter zu gestalten und Verfahren zu beschleunigen. Ein entscheidendes Ziel soll es dabei sein, "eine Interoperabilität über alle Ebenen hinweg sicherzustellen und die für das Melde- und Berichtswesen erforderlichen Schnittstellen und Systeme zu definieren, zu schaffen und die entsprechenden Standards einzuhalten". Darauf hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei einer Online-Besprechung mit den Regierungschefs der Länder am Dienstag geeinigt.

Das Vorhaben ist Teil eines dabei geschlossenen "Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst" (ÖGD), für dessen Umsetzung der Bund insgesamt vier Milliarden Euro bis 2026 etwa auch für mehr Personal, eine höhere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen zur Verfügung stellen will. Zusätzlich packt der Bund 50 Millionen Euro für gezielte Investitionen von Ländern, Kommunen und Gemeindeverbänden "zur technischen Modernisierung des ÖGD" drauf.

Mit dem Paket, für das die Gesundheitsminister von Bund und Ländern Anfang September die Basis bereit hatten, soll etwa eine zentrale Plattform geschaffen werden, um das Meldewesen etwa über Infizierte einfacher und schneller zu machen. Die Länder verpflichten sich, Mindeststandards in den Kategorien IT-Infrastruktur, Hard- und Software, Informationssicherheit und Prozessunterstützung einzuhalten. Dazu soll das Bundesgesundheitsministerium extra ein "Forschungsvorhaben" durchführen und dabei die "wesentlichen Akteure" einbeziehen.

Die Vorgaben für das Projekt "digitales Gesundheitsamt 2025" sollen bis zum Frühjahr 2021 stehen und fortlaufend weiterentwickelt werden. Parallel wird das Gesundheitsressort dem Plan nach ein von unterschiedlichen Reifegraden abhängiges Förderprogramm auflegen und die für die Initiative notwendigen zentralen Systeme wie Cloud-Dienste und Dashboards zur Visualisierung sowie Werkzeuge wie Informations- und Kommunikationsanwendungen bereitstellen.

Ferner soll das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (Demis), das derzeit beim Robert-Koch-Institut entsteht, bis Ende 2022 von allen Gesundheitsbehörden genutzt werden können.

Die Runde hat zudem weitere Maßnahmen beschlossen, um die Pandemie besser zu bekämpfen. Insbesondere die "Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen" gilt demnach verbindlich "und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert". Dies werde "auch verstärkt bei falschen persönlichen Angaben auf angeordneten Gästelisten" in Restaurants und Cafés erfolgen. Hier soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro gelten. In Berlin sind Strafen bis zu 500 Euro bereits in Kraft.

Ergänzend fordern die Regierungschefs die Gaststättenbetreiber auf, "durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden".

Thüringen forderte vergeblich eine bundesweite Vorschrift, wonach die erhobenen Daten ausschließlich für den Infektionsschutz verwendet werden dürften. Der Formel "AHA" für Abstandhalten, Hygiene und Tragen von Alltagsmasken sei gerade in der kalten Jahreszeit zudem ein "C" für das Nutzen der Corona-Warn-App und ein "L" für Lüften hinzuzufügen.

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