Studie zum Datenschutz: Elektroautos von Tesla dürften nicht zugelassen werden

Das Netzwerk Datenschutzexpertise kommt zum Schluss, dass Autos von Tesla wegen vieler Datenschutzverstöße in der EU nicht zugelassen werden dürften.

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(Bild: Jonathan Weiss/Shutterstock.com)

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Die Art und Weise, in der Tesla personenbezogene Informationen etwa mit seinem Modell 3 verarbeitet, verstößt "in vieler Hinsicht gegen die europäischen Vorgaben" des Daten- und des Verbraucherschutzes. Zu diesem Ergebnis kommt das Netzwerk Datenschutzexpertise in einem am Montag veröffentlichten Gutachten. Nach Ansicht der Expertengruppe dürften Tesla-Fahrzeugen damit "auf europäischen Straßen nicht zugelassen werden".

Der Verfasser der Studie, der frühere schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert, listet die potenziellen Rechtsverletzungen durch den kalifornischen E-Autobauer auf fast 40 Seiten auf. Tesla benennt demnach für die jeweilige Inanspruchnahme personenbezogener Messwerte keine präzisen Zwecke und verstößt damit gegen Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Unternehmen gebe nicht einmal an, auf welcher Rechtsgrundlage es persönliche Daten verarbeite.

Als prägnantes Beispiel der teils illegalen Praxis nennt Weichert die Video- und Ultraschallüberwachung im Fahr- und im Parkmodus und damit "eine zentrale Funktion der Tesla-Autos". Acht Kameras gewährten eine 360-Grad-Rundumüberwachung der Fahrzeugumgebung in bis zu 250 Meter Entfernung. Ergänzt würden sie durch Ultraschall- und Radarsensoren. Diese Systeme dienten der Fahrerassistenz und der "Autopilot"-Funktion, also dem halbautonomen Fahren. Sie fungierten aber auch als Dashcams, um etwa bei Unfällen im Nachhinein Informationen auszulesen.

Unabhängig von einem Zusammenstoß ließen sich per Knopfdruck jeweils die letzten zehn Minuten abspeichern und ansehen, führt der Verfasser aus. Über die USB-Schnittstelle können die einlaufenden Daten von vier Kameras dauernd unverfremdet ausgelesen und ausgewertet werden. Personen oder auch Kfz-Nummernschilder seien darüber klar zu erkennen. Eine Sprachsteuerung im Fahrzeuginnern stehe bereit.

"Schaltet man die Kameras in den seit 2019 angebotenen 'Wächtermodus', den 'Sentry-Mode', erfassen sie zudem dauernd die Umgebung", schreibt Weichert. Bemerke eines der elektronischen Augen dabei eine auffällige Bewegung, leuchte auf dem Bildschirm ein roter Punkt auf und es erfolge eine Aufzeichnung. Dafür genüge es, dass eine Person oder ein anderes Fahrzeug nahe am Auto vorbeikämen.

Sicherheitsforscher hätten gezeigt, dass sie über eine USB-Schnittstelle sämtliche Kameras im laufenden Betrieb auswerten, Kfz-Kennzeichen erfassen und sogar Gesichtserkennung durchführen konnten. Die Innenraumkamera sei nach Konzernangaben in Europa zwar nicht aktiv geschaltet. Überprüfen könne dies der Halter oder Fahrer aber nicht.

Für den Gutachter steht so außer Zweifel: "Tesla genügt nicht den Anforderungen an die Datenminimierung und die Erforderlichkeit bei der Datenverarbeitung." Der Konzern sei "insbesondere mitverantwortlich für die nicht erforderliche, umfassende, uneingeschränkte Videoüberwachung" im Wächtermodus, ignoriere aber die Folgen. Er informiere die Betroffenen zudem nicht in einer hinreichend präzisen und verständlichen Sprache über ihre Rechte oder etwa wichtige Punkte wie die Speicherdauer der erhobenen Messwerte nach der DSGVO.