Bundesregierung will kein generelles Tempo 30 innerorts

Besonders zum Schutz jener Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, beharren die Grünen auf ein generelles innerörtliches Tempo 30. Die Bundesregierung ist dagegen.

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Diese Grafik soll nicht die "Große Koalitiion" und die "Kleine Opposition" versinnbildlichen. Bis vor 50 Jahren sahen so die Verkehrsschilder für Fußgängerwege aus.

(Bild: gemeinfrei)

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Die Bundesregierung lehnt es ab, die innerörtliche Regelgeschwindigkeit im Straßenverkehr von 50 auf 30 km/h abzusenken. Ohne eine konkrete erhebliche Gefahrenlage sei das "nicht erforderlich und im Hinblick auf die Verkehrsfunktion der Straße auch nicht sinnvoll", heißt es in einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion.

Die zuständigen Behörden könnten nach der aktuellen Rechtslage ein leistungsfähiges Vorfahrtstraßennetz festlegen, das "insbesondere den Bedürfnissen des Wirtschaftsverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs entspricht und den Kfz-Verkehr von den Wohnstraßen fernhält", schreibt die Bundesregierung .

Zur Frage der Grünen, ob die Bundesregierung die Einführung verkehrsberuhigter Zonen erleichtern will, heißt es in der Antwort, ein verkehrsberuhigter Bereich könne für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Diese dürften nur sehr gering befahren werden und müssten eine "überwiegende Aufenthaltsfunktion" aufweisen. "Ein Änderungsbedarf ist weder ersichtlich, noch wurde ein solcher im Rahmen der jüngeren Rechtssetzungsverfahren seitens der Länder an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) herangetragen", heißt es in der Antwort.

Die Grünen meinen, trotz "konstant hoher, teils sogar steigender Unfallzahlen, Luftverschmutzung, der drohenden Klimakatastrophe und verstopfter Straßen in Innenstadtbereichen, unternimmt die Bundesregierung kaum etwas, um den Verkehr klima- und menschenfreundlich zu umzugestalten". Sie wolle offenbar die Bedingungen für den Fußverkehr nicht verbessern, jedenfalls weise sie Vorschläge in diese Richtung ab.

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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gehe gar so weit, den Bundesrat mit allen Mitteln unter Druck zu setzen, um verschärfte Sanktionen gegen Autofahrende zurückzunehmen, die innerorts Geschwindigkeiten deutlich überschreiten.

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung war dieses Jahr wegen eines Formfehlers teilweise nicht in Kraft getreten. Die neuen Regeln sahen unter anderem einen Monat Fahrverbot bei deutlich geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher vor, innerorts um 21 km/h statt wie bisher 31 km/h. Scheuer hatte Mitte Mai angekündigt, die verschärften Regeln wieder zu kippen. Ein Fahrverbot ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts sei "unverhältnismäßig", meinte er.

Das Bundesverkehrsministerium erarbeitete zusammen mit einigen Bundesländern einen Vorschlag zur Änderung des Bußgeldkataloges. Demnach sollten Ersttäter immer ein Fahrverbot bekommen, wenn sie in 30er-Zonen an Schulen und Kindergärten das Tempolimit um 21 km/h oder mehr überschreiten. Dieser Vorschlag scheiterte Mitte September im Bundesrat.

Die Grünen meinen, "Maßnahmen für den Fußverkehr wurden im Rahmen der Novelle der StVO im Jahr 2020 nicht umgesetzt". Es gebe allenfalls Mitnahmeeffekte anderer Regelungen, die die Situation des Fußverkehrs minimal verbesserten.

(anw)