Bundestag hält an baldiger aktiver Nutzungspflicht des E-Anwaltspostfachs fest

Ein Antrag der Grünen, wonach Rechtsanwälte das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erst ab 2025 aktiv hätten nutzen müssen, fiel im Bundestag durch.

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Im Eilfall könnten Anwälte hier keine Schriftsätze einstecken, wenn das Internet ausfällt, meinen die Grünen.

(Bild: dpa / Carsten Rehder)

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Die Grünen fanden am Freitag im Bundestag keine Mehrheit für ihren Antrag, die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) weiter bis 2025 zurückzustellen. Offenbar hätten viele Anwälte noch Vorbehalte gegen das digitale Verfahren oder es bestünden anderweitige Probleme bei der Inbetriebnahme, meinen die Grünen. Mit ihnen stimmte aber nur die AfD für den Antrag. CDU/CSU, SPD und FDP waren dagegen, die Linke enthielt sich.

Seit 2018 existiert eine passive Nutzungspflicht zum Empfang von Dokumenten und Nachrichten über das seit Jahren umstrittene beA. Dabei tauchten immer wieder technische Schwierigkeiten und Sicherheitslücken auf, argumentierten die Grünen . Dennoch sei vorgesehen, dass die aktive Nutzungspflicht ab 2022 greife. Rechtsanwälte müssten dann auch den Gerichten Dokumente elektronisch übermitteln.

Die Grünen wollten erreichen, dass die Bundesregierung der Anwaltschaft eine praktikable und funktionierende Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr ermöglicht. Ein Aufschub um drei Jahre sei sachgerecht, da die Bundesregierung einen flächendeckenden Breitbandausbau in Deutschland bis 2025 erreichen wolle. Zudem habe sich die freiwillige Nutzungslaufzeit des beA durch dessen spätere Einführung und mehrere Ausfälle massiv verkürzt.

Es werde Anwälten verboten, im Eilfall noch Schriftsätze in den Briefkasten von Gerichten zu stecken, wenn das Internet einmal ausfalle, erläuterte die Grüne Katja Keul. Bei technischen Problemen hafteten sie dann möglicherweise sogar mit ihrem persönlichen Vermögen.

"Auch sind die Sicherheitsfragen noch nicht abschließend geklärt, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht gewährleistet", betonte Keul. Es sei nicht einmal auszuschließen, dass der ehemalige private Auftragnehmer Atos noch über die Schlüssel verfüge, um gegebenenfalls die gesamte Anwaltschaft ausspionieren zu können. Bürger dürften zudem bei Prozessen ohne Anwaltszwang weiter Gerichtsdokumente auf traditionellem Weg einreichen, sodass die papierlose Justizbehörde ohnehin noch Zukunftsmusik sei.

Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) hatte dagegen im Rechtsausschuss am Mittwoch erklärt, die beA-Nutzungsakzeptanz sei sehr hoch. Die Quote der Erstregistrierungen liege bei 77 Prozent. Allein die Quote der niedergelassenen Anwälte betrage 81 Prozent, der Syndikusanwälte 54 Prozent. Christoph Sandkühler, Vorsitzender des Anwenderbeirats der Bundesrechtsanwaltskammer, räumte ein, dass es mitunter Probleme bei Übertragungen gebe. Diese seien aber vor allem bei der Justiz anzusiedeln. Nennenswerte Schwierigkeiten im beA-System selbst seien ihm nicht bekannt.

(anw)