Amazons E-Book-Geschäft im Visier von Wettbewerbshütern

Der Online-Einzelhändler soll mit großen US-Verlagen kartellrechtlich unerlaubte Vereinbarungen getroffen haben. Deshalb ermittelt Connecticut.

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Das Bild könnte symbolisieren, dass Amazon davon träume, mit seinen E-Books auf jedem Gerät vertreten zu sein, oder ein Konkurrent habe einen Albtraum.

(Bild: Screenshot aus einem Amazon-Video zum Thema Selfpublishing)

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Amazon wendet für sein Geschäft mit E-Books wettbewerbswidrige Praktiken an, vermutet der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaats Connecticut William Tong. Er hat deshalb eine kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, berichten US-Medien.

"Connecticut hat eine aktive und laufende kartellrechtliche Untersuchung gegen Amazon wegen potenziell wettbewerbswidriger Bestimmungen in seinen E-Book-Vertriebsvereinbarungen mit bestimmten Verlagen", sagte Tong laut Reuters. Bereits 2019 habe er fünf der größten US-amerikanischen Verlage zu Stellungnahmen aufgefordert, schreibt das Wall Street Journal. Um welche Bestimmungen es konkret geht, wurde nicht veröffentlicht; Amazon soll sich bisher geweigert haben, zu den Vorgängen Stellung zu nehmen.

Connecticut war bereits vor gut sieben Jahren an kartellrechtlichen Ermittlungen gegen Apples E-Book-Geschäft beteiligt. Der Konzern wurde seinerzeit wegen wettbewerbswidriger Absprachen schuldig gesprochen und prallte 2016 am obersten Gericht der USA mit seinem Anliegen ab, den Schuldspruch aufheben zu lassen. An diese Tradition wolle Tong anschließen, schreibt Reuters.

Amazon wird insgesamt von der US-Politik wegen seiner Marktdominanz stärker beleuchtet – zusammen mit Apple, Facebook und Google. Im Oktober 2020 veröffentlichte der kartellrechtliche Unterausschuss des Justizausschusses im US-Repräsentantenhaus einen Untersuchungsbericht, in dem er festhielt, dass die vier ihre Marktdominanz missbraucht und damit einen fairen Wettbewerb verhindert haben. Innerhalb der Konzerne sollten allgemein strukturelle Trennungen innerhalb der Konzerne vorgenommen werden. Das könnte einer "Zerschlagung" der Konzerne gleichkommen könnte.

(anw)