Tipp: Größe von Time-Machine-Backups begrenzen
Mit macOS 11 lässt sich das Backup-Medium einfach unterteilen, in älteren macOS-Versionen klappt es über die Kommandozeile.
Frage: Ich sichere meinen Mac auf ein externes Laufwerk, das ich auch für andere Daten nutze. Kann ich verhindern, dass die Sicherung den kompletten Platz beansprucht?
Mac & i antwortet: Idealerweise unterteilen Sie das Backup-Medium mit dem Festplattendienstprogramm in zwei Volumes (siehe auch Festplattendienstprogramm von macOS ausreizen). Da Time Machine bis einschließlich macOS 10.15 Catalina nicht auf APFS-Volumes sichern kann, erreichen Sie das ausschließlich über das unflexible Partitionieren des Laufwerks. Die Platzverteilung der Partitionen lässt sich nachträglich nur mit Aufwand verändern.
Erst mit macOS 11 Big Sur können Sie auch auf APFS-Volumes sichern, die sich leicht in der Größe ändern oder mit einer Größenbeschränkung versehen lassen.
Größe des Time-Machine-Backups per Terminal-Befehl beschränken
Sollten Sie das Update noch scheuen oder unterstützt Ihr Mac kein macOS 11, lässt sich die Größe von Time-Machine-Backups mit einem Terminal-Befehl limitieren.
Damit das auch auf macOS 10.15 gelingt, müssen Sie das Terminal vorübergehend in der Systemeinstellung "Sicherheit" im Reiter "Datenschutz" zur Kategorie "Festplattenvollzugriff" hinzufügen und dort aktivieren (Sie müssen es nicht neu starten). Erst dann funktioniert folgendes Kommando:
sudo defaults write /Library/Preferences/com.apple.TimeMachine MaxSize -integer ???
Ersetzen Sie die drei Fragezeichen durch die gewünschte Maximalgröße in Megabyte. Darf das Backup beispielsweise maximal 800 GByte groß werden, multiplizieren Sie den Wert mit 1024 und geben "819200" ein. Entziehen Sie dem Terminal abschließend wieder den Festplattenvollzugriff.
Sie können das Limit natürlich auch wieder entfernen, sodass Time Machine den maximal verfügbaren Platz nutzt:
sudo defaults delete/Library/Preferences/com.apple.TimeMachine MaxSize
Beachten Sie, dass das Limit stets für alle Backup-Laufwerke gilt. (lbe)