Tote Zehnjährige: TikTok muss Datenverarbeitung einschränken

Die italienische Datenschutzbehörde hat TikTok angewiesen, keine Informationen mehr von Nutzern zu verarbeiten, deren Alter nicht verifiziert ist.

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(Bild: Primakov/Shutterstock.com)

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Der Anbieter der Video-App TikTok darf keine Daten mehr von europäischen Nutzern verarbeiten, "deren Alter nicht mit voller Sicherheit festgestellt werden konnte". Dies verfügte die italienische Datenschutzbehörde, die Garante per la protezione dei dati personali, in einer Eilentscheidung. Sie reagierte damit auf den Tod der zehnjährigen Antonella aus Palermo, die offenbar an einer Social-Media-Mutprobe teilgenommen und sich vor laufender Kamera mitsamt Stream auf TikTok stranguliert hatte.

Praktisch zielt die Anordnung, die sich auf die Artikel 58 und 66 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht, auf eine Sperre aller unverifizierten Konten des chinesischen Netzwerkbetreibers in Europa. Es gehe darum, "die Einhaltung der altersbezogenen Anforderungen" und den Jugendschutz zu gewährleisten, erklärte die Garante. Sie habe sofort eingegriffen, nachdem der Tod des Teenagers nicht nur in Italien Bestürzung ausgelöst habe.

Im Dezember hatte die Aufsichtsbehörde bereits mehrere Rechtsverstöße von TikTok moniert. Der Anbieter beachte den Jugendschutz nicht ausreichend, lautete einer der Vorwürfe. Das Verbot, wonach sich Kinder unter 13 Jahren bei dem Dienst nicht anmelden dürfen, sei leicht zu umgehen. Dazu kämen "undurchsichtige und unklare Informationen für die Nutzer sowie Voreinstellungen, die nicht den Anforderungen an den Datenschutz entsprechen".

Zu den Anschuldigungen erwartet die Garante noch eine Stellungnahme des Unternehmens. Das ausgesprochene Verbot gilt vorläufig bis zum 15. Februar, da die Behörde bis dahin ihre weitere Prüfung des Falls abschließen und gegebenenfalls weitere Sanktionen verhängen will. Die Verfügung schickten die Italiener auch an die irische Datenschutzaufsicht, da TikTok vor Kurzem mitgeteilt habe, "dass es seine Hauptniederlassung in der EU in Irland eingerichtet hat". Die dortige Data Protection Commission (DPC) prüft seit Sommer, ob der Netzwerkbetreiber überhaupt die Kriterien erfüllt, wonach die als chronisch überlastet geltende DPC als führende Aufsichtsinstanz infrage kommt.

(axk)