Atomausstieg: Regierung und Energiekonzerne einigen sich über Schadenersatz

Klar war bisher, dass die Energiekonzerne Ausgleichszahlungen für den Atomausstieg bekommen. Nun ist auch geklärt, um wie viel Geld es sich handelt

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Atomkraftwerk Gundremmingen.

(Bild: RWE)

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Die Bundesregierung hat sich mit den vier Energiekonzernen EnBW, Eon/PreussenElektra, RWE und Vattenfall über die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs wegen des beschleunigten Atomausstiegs geeinigt. Alle damit zusammenhängenden Rechtsstreitigkeiten würden nun beigelegt, teilte die Regierung mit. Für den Atomausstieg habe das keine Folgen; es bleibe dabei, dass das letzte deutsche Atomkraftwerk spätestens Ende 2022 vom Netz geht.

Die Bundesrepublik Deutschland zahlt laut Ergebnisbericht über die Verhandlungen einen Ausgleich in Höhe von insgesamt etwa 2,428 Milliarden Euro; 1,425 Milliarden Euro gehen an Vattenfall, 880 Millionen Euro an RWE, 80 Millionen Euro an EnBW und 42,5 Millionen Euro an E.ON/PreussenElektra. Damit sollen die Reststrommengen ausgeglichen werden, die RWE und Vattenfall nicht mehr in ihren Anlagen erzeugen können. Auch geht es um den Ausgleich von Investitionen, die die Unternehmen im Vertrauen auf die 2010 in Kraft getretene Laufzeitverlängerung getätigt hatten und die wegen der Rücknahme der Laufzeitverlängerung entwertet worden seien; das betrifft EnBW, E.ON/PreussenElektra und RWE.

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima vor fast genau zehn Jahren hatte Deutschland den Atomausstieg beschleunigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 und 2020 festgestellt, dass daraufhin die Energieunternehmen finanziell entschädigt werden müssten. Bisher aber waren sich die Beteiligten darüber uneins, wie und in welcher Höhe das geschehen soll. Dies führte zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht und einem internationalen Schiedsgericht, die nun beigelegt werden können.

Die Verhandlungsergebnisse müssen noch von den Gremien der Unternehmen bestätigt und von der EU-Kommission geprüft werden und sollen in den kommenden Tagen detailliert in einem Vertrag geregelt werden. Die endgültige Regelung soll mit dem "das 18. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes" dem Bundestag vorgelegt werden.

Drei AKW sind noch in Deutschland in Betrieb (7 Bilder)

Seit März 1984 ist Block C des AKW im bayerischen Gundremmingen in Betrieb. Block A war von 1967 bis 1977 in Betrieb. Der 1984 ans Netz gegangene Block B wurde am 31. Dezember 2017 abgeschaltet, Block C – ebenfalls 1984 in Betrieb genommen – folgte Ende 2021. (Bild: kkw-gundremmingen.de)

(anw)