Taxi, Uber, Moia: Bundestag beschließt Reform des Personenbeförderungsgesetzes

Der Bundestag beschließt neue Regeln für Uber und Drive Now sowie ein rechtliches Fundament für Shuttles wie Moia. Die Taxibranche will weiter kämpfen.

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Taxiwerbung

Ein Taxi mit Werbung der App "Uber" in Berlin.

(Bild: dpa, Florian Gaertner)

Lesezeit: 3 Min.
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Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Personenbeförderungsrechts am Freitag mit großer Mehrheit verabschiedet. Das vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) vorangetriebene "Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts" soll Raum für neue Mobilitätsangebote schaffen und ändert einige der Regularien für Taxi- und Mietwagenunternehmen. Neben der Großen Koalition haben auch die Grünen für die Reform gestimmt. Deshalb wird auch kein Widerstand im Bundesrat mehr erwartet.

Zuvor hatte es aus der Taxi-Branche heftigen Widerstand gegen eine Liberalisierung der Personenbeförderung gegeben. Taxifahrer und Unternehmen bekommen es vor allem in den Großstädten mit neuer Konkurrenz durch Anbieter wie Uber und Drive Now sowie kleine Shuttlebusse zu tun. Vor allem letztere, die in Städten wie Hannover (Moia) und Berlin (Berlkönig) noch mit Ausnahmegenehmigungen operieren, sollen mit dem neuen Gesetz auf ein festes rechtliches Fundament gestellt werden.

"Wir wollen eine moderne und attraktive Personenbeförderung. Wir wollen zeitgemäße, digitale Sharing- und On-Demand-Dienste auf die Straße bringen und dafür einen rechtssicheren, innovationsfreundlichen Rahmen schaffen", erklärte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). "Und das ohne Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV. Fairer Ausgleich und klare, wirksame Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen, um vor Ort pass- und bedarfsgenaue Angebote zu ermöglichen."

Besonders umkämpft war dieser "faire Ausgleich" zwischen Taxis und den neuen, App-gestützten Fahrdienst-Vermittlern. Ubers ursprüngliches Geschäftsmodell, Mitfahrten bei Privatpersonen zu vermitteln, passt nicht in den deutschen Rechtsrahmen. Inzwischen operieren Uber und Drive Now in Deutschland auf Grundlage der Regelungen für Mietwagen mit Fahrerin oder Fahrer. Im Unterschied zu Taxis müssen Mietwagen nach einer Tour zu ihrem Betriebssitz zurückkehren und dürfen sich nicht im Stadtgebiet für weitere Passagiere bereithalten.

Diese "Rückkehrpflicht" bleibt entgegen der ursprünglichen Pläne des BMVI nun prinzipiell bestehen. Größere Kommunen bekommen nun aber die Möglichkeit, weitere Wartezonen für Mietwagen auszuweisen, um lange Leerfahrten vermeiden zu helfen. Kommunen bekommen darüber hinaus Möglichkeiten, den Mietwagensektor strenger zur regulieren, wenn Wildwuchs droht. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wurde abgeschafft und durch eine Fachkundeprüfung ersetzt, die dann auch Mietwagenchauffeure und Shuttlefahrer ablegen müssen. Ein aktuelles Navigationssystem ist Pflicht im Fahrzeug.

Die Taxibranche reagierte mit gemischten Gefühlen. "Haben wir alles erreicht, was wir wollten? Nein", schrieb Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, an die Verbandsmitglieder. "Aber wir haben viel erreicht. Die Struktur des PBefG ist bewahrt. Taxitarif und Rückkehrpflicht bleiben grundsätzlich erhalten." Erstmalig ermögliche das Gesetz auch zusätzliche Regeln in den Großstädten, "die von Mietwagen überschwemmt werden". Die Auseinandersetzung mit Uber werde weitergehen.

Der FDP-Verkehrspolitiker Torsten Herbst kritisierte, die Reform sei völlig überbürokratisiert und zementiere Besitzstände. "Der große Verlierer sind die Verbraucher." Die Rückkehrpflicht werde gerade auf dem Land Angebote verhindern. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte, dass neue Anbieter künftig rechtssicher unterwegs sein können. Die Kommunen sollten sich nun auch dafür einsetzen, dass neue Mobilitätsservices ermöglicht und nicht verhindert werden. Der Digitalverband Bitkom sieht "allenfalls einen halben Schritt in die richtige Richtung". Statt konsequent digitale Technologien einzusetzen, werde in zentralen Punkten der analoge, klimaschädliche Status quo gesetzlich verankert.

(vbr)