Justizministerium hält am Recht auf die Privatkopie fest

Obwohl technische Sicherungsverfahren gestärkt werden sollen, darf nach Ansicht der Bundesregierung nicht ein totales Kopierverbot bei digitalen Medien kommen.

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Die Bundesregierung will Bestrebungen der Medien- und Verwertungsindustrien, digitale Kopien für den Privatbereich komplett technisch zu unterbinden, einen Riegel vorschieben. Elmar Hucko, Abteilungsleiter für Wirtschaftsrecht im Bundesjustizministerium, sprach sich gestern während einer Datenschutztagung am Rande der IFA für die Aufrechterhaltung des im Urheberrechtsgesetz garantierten Rechts des Verbrauchers auf Privatkopien im angemessenen Umfang aus. Prinzipiell stärkt die von der Europäischen Kommission erlassene Richtlinie zum Urheberrecht Anbietern den Rücken, die Werke mit Hilfe von Techniken wie DRM (Digital Rights Management) unter die digitale Plombe bringen wollen. Die Schutzmaßnahmen sollen die nationalen Gesetzgeber innerhalb von 18 Monaten auch rechtlich sanktionieren. Dabei wird ihnen aber auch die Möglichkeit gegeben, die Ansprüche der Urheber und Verwerter, die theoretisch jede Form des Kopierens technisch verhindern könnten, in gewisse Schranken zu weisen.

Freie Hand hat die Kommission den Mitgliedsstaaten so auch bei der Frage der Handhabung von Privatkopien gelassen. Das Recht zum Vervielfältigen für den eigenen Gebrauch will die Bundesregierung Hucko zufolge definitiv auch im digitalen Zeitalter bewahren, solange die Urheber eine Entschädigung erhalten. "Sonst sind wir weitgehend ein Volk von Kriminellen und Vorbestraften", begründete der Regierungsgesandte den auch von den Geräteherstellern befürworteten Plan. Die Verkäufer von Medieninhalten müssten daher ihre Systeme so konstruieren, dass sie erst "bei der dritten oder vierten Kopie" in Aktion träten und weitere Vervielfältigungen verhinderten. "Das werden wir gesetzgeberisch klar machen", sagte Hucko. "Total sperrende" Kopierschutzverfahren seien hierzulande nicht erwünscht.

Diese Position dürfte vor allem der Musikindustrie wenig behagen, die im Herbst im großen Stil vollständig kopiergeschützte CDs auf den Markt bringen will. Sobald die von Hucko skizzierte Neugestaltung des Urheberrechts über die Bühne gegangen ist, müssten sie ihre Kopierschutzsysteme wieder ändern und der Gesetzeslage anpassen.

Insgesamt zeigte sich Hucko skeptisch über den kurzfristigen Erfolg von DRM-Systemen, mit denen die Verwerter ihre Umsätze und die Einnahmequellen der Urheber sichern wollen. Technisch könnten die Verfahren noch nicht überzeugen. Prinzipiell sei es nicht ausgeschlossen, dass die im Urheberrechtsgesetz bislang festgeschriebene Vergütungspauschale und ihre Verwaltung durch Verwertungsgesellschaften auch "individuell" geregelt werden könnte. Frühestens könne man aber in zwei bis drei Jahren über eine solche Gesetzesänderung nachdenken, falls sich die Sinnhaftigkeit der DRM-Systeme bis dahin erwiesen habe.

Siehe dazu auch Digitale Rechte und ihre Manager in Telepolis. (Stefan Krempl) / (jk)