US-Musikindustrie will Provider zur Herausgabe von Kundendaten zwingen

Die US-amerikanische Musikindustrie will mit der Verfolgung eines Online-Tauschbörsianers anscheinend ein Exempel statuieren.

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Die US-amerikanische Musikindustrie will mit der Verfolgung eines Online-Tauschbörsianers anscheinend ein Exempel statuieren. Die Recording Industry Association of America (RIAA) hat bei einem Gericht in Washington D.C. bereits vor einem Monat eine Verfügung beantragt, Internetprovider Verizon zur Herausgabe von Informationen über einen seiner Kunden herauszugeben, um gegen diesen vorgehen zu können. Er wird von der RIAA der Verletzung des Urheberrechts verdächtigt, da er anscheinend Hunderte von Musikstücken kopiert und zum Download angeboten haben soll.

Verizon weigert sich, der Aufforderung nachzukommen. Es lägen keine von der Musikindustrie angemahnten Daten in einem Cache des Unternehmens oder würden dort gespeichert, heißt es in einer Antwort des Unternehmens. Vielmehr würden die Dateien in einem Peer-to-Peer-Netzwerk getauscht. Die Musikindustrie sieht das nicht ein und hat deshalb das Gericht in dieser Woche mit einer Eingabe um Beschleunigung des Verfahrens gedrängt. Sie beruft sich auf Abschnit 512(h) des Digital Millennium Copyright Act (DMCA), nach dem -- aus Sicht der RIAA -- Verizon zur Herausgabe der Personendaten von Verdächtigen verpflichtet sei. Verizon wiederum behauptet, bei Peer-to-Peer-Netzwerken greife der DMCA nicht.

In US-amerikanischen Medien wird RIAA-Vizepräsident Mitch Glazier zitiert, nach dessen Darstellung Verizon durchaus gewillt wäre, die Daten herauszugeben, doch wolle das Unternehmen nicht der Verletzung des Datenschutzes bezichtigt werden. Falls die RIAA dennoch einmal den Verdächtigen ausfindig macht, würde eine neue Runde im Kampf Musikindustrie gegen Musiktausch eingeläutet, denn zum ersten Mal müsste sich eine einzelne Privatperson vor einem Zivilgericht rechtfertigen. Bislang hatte die RIAA hauptsächlich Unternehmen vor den Kadi gezerrt. Vor allem auf Betreiben von Sony Music und Vivendi Universal soll der Verband aber Maßnahmen beschlossen haben, um auch einzelne Tauschbörsennutzer juristisch zu belangen. (anw)