Elektronische Unterschrift jetzt gültig

Durch eine von Bundesinnenminister Otto Schily angeregte Gesetzesänderung können amtliche Papiere jetzt auch elektronisch unterschrieben werden.

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Amtliche Papiere können jetzt auch elektronisch unterschrieben werden. Für die Bürger macht es damit keinen Unterschied mehr, ob sie im Umgang mit den Behörden eine Unterschrift mit dem Kugelschreiber oder elektronisch am Computer leisten. Dies ermöglicht eine von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) angeregte Gesetzesänderung, die heute im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und damit in Kraft trat. In Zukunft können beispielsweise Steuererklärungen nun vollständig elektronisch abgegeben werden.

Die Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften schafft die Grundlage für den Online-Zugang der Bürger zu den Dienstleistungen des Bundes, meinte Schily laut dpa. Mit dem Projekt "BundOnline 2005" hat sich die Regierung verpflichtet, in den nächsten vier Jahren mehr als 350 Dienstleistungen der Bundesverwaltung im Internet bereitzustellen. Anträge können damit schneller bearbeitet werden. Die Länder wollen ihre Rechtsvorschriften entsprechend verändern.

Die Verbreitung digitaler Signaturen und der dahinter stehenden Public-Key-Infrastrukturen schien nach dem Rückzug der Deutschen Post aus dem Online-Geschäft in einer Sackgasse. Jetzt soll die öffentliche Verwaltung zum Zugpferd der Entwicklung elektronischer Unterschriften werden. (jo)