Münchener Koalition beschließt Änderungen beim "Bayerntrojaner"

Mit Gesetzesänderungen will die Koalition aus CSU und FDP Online-Durchsuchungen auf eine rechtlich solide Basis stellen. Während die FDP von einem "guten Tag für Bürgerrechte" spricht, setzt die Opposition auf das Verfassungsgericht.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 74 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Monika Ermert

Die bayerische CSU/FDP-Koalition hat am heutigen Dienstag eine Reihe von Änderungen im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz beschlossen, um damit die Online-Durchsuchung von Computern verfassungsrechtlich wasserdicht zu machen. Die Neufassung enthält etwa das bislang vorgesehene heimliche Betreten und Durchsuchen der Wohnung nicht mehr und verbietet eine Manipulation der Daten. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nannte im Bayerischen Landtag auch Straftaten wie schwerste Internetkriminalität und Kinderpornographie als künftige Ziele von Online-Ausspähungen. Bei Kinderpornographie sei es sonst schwer, die wahren Hintermänner und nicht nur die Nutzer zu fassen.

Die Opposition aus SPD und Grüne erwartet, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgericht wegen zu unbestimmter Vorgaben zum Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre durchfallen werde. Von einem "guten Tag für die Bürgerrechte" sprach dagegen der FDP-Abgeordnete Andreas Fischer. Bayern bekomme ein Stück Freiheit zurück, sagte Fischer. Allerdings räumte er gleichzeitig auch ein: "Wir hätten die Online-Durchsuchung gerne weiter zurückgeführt, wir hätten sie gerne abgeschafft." Die Neufassung des Gesetzes sei ein Kompromiss.

Fischer nannte als Verbesserungen in dem ab August gültigen Gesetz die Verpflichtung zur Benachrichtigung des von der Online-Durchsuchung Betroffenen und möglicher Dritter, die Wahrnehmung der richterlichen Kontrolle durch eine Kammer statt durch einen Einzelrichter und das Verbot einer automatischen Aufzeichnung. Auch sollen aufgezeichnete Daten nun früher gelöscht werden. Sie dürfen, sofern es keine weiteren Ermittlungen gibt, maximal drei Wochen gespeichert werden.

Der Liberale sprach verschiedentlich gar von einem zweiten Schritt, bei dem man weitere Problempunkte aus Sicht der Liberalen angehen wolle. Für weiterhin diskussionswürdig hält der Liberale die Doppelzuständigkeit von Polizei und Verfassungsschutz, der Online-Durchsuchungen aufgrund des gleichzeitig geänderten Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes durchführen kann. Ein CSU-Vertreter erklärte dagegen, von einem zweiten Schritt wolle er nichts wissen.

SPD und Grüne lehnten die Gesetzesänderungen gemeinsam ab. Die Grünen hatten eigene Gesetzesentwürfe vorgelegt, die auf eine Aufhebung der Online-Durchsuchung generell abzielten. Die SPD, die bereits im vergangenen September Verfassungsbeschwerde gegen das damalige Gesetz eingelegt hatte, hatte detaillierte Änderungsvorschläge vorgelegt. Der SPD-Abgeordnete Horst Arnold verwies vor allem auf Unklarheiten beim Kernbereichsschutz, die womöglich auch "dieses Gesetz wieder in die Luft fliegen" lassen würden. Arnold warnte, dass der Bayerntrojaner letztlich ein Trick sei, strafprozessuale Maßnahmen zu umgehen.

Die grüne Abgeordnete Susanna Tausendfreund mahnte, die Regierungskoalition habe selbst die Bedenken des Bayerischen Datenschutzbeauftragten, Thomas Petri, vom Tisch gewischt, der in einer ausführlichen Stellungnahme unter anderem gefordert hatte, dem Verfassungsschutz keine Online-Durchsuchung zu ermöglichen. Petri hatte auch die Ausgestaltung des Kernbereichsschutz für verfassungsrechtlich unzureichend erklärt und weitere Änderungen empfohlen.

Siehe dazu auch:

(Monika Ermert) / (vbr)