Starlink, OneWeb & Co.: Rechtsbasis für Satelliten-Internet kommt

Die Bundesregierung hat eine Reform der Frequenzverordnung auf den Weg gebracht, mit dem sie die rechtliche Grundlage für ein Netz aus dem All schaffen will.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 71 Kommentare lesen

(Bild: CG Alex/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Breitband-Internetdienste aus dem All sollen in Deutschland künftig rechtssicher eingesetzt werden können. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch einen Entwurf für die vierte Novelle der Frequenzverordnung gebilligt. Damit sollen neue Regeln für den Aufbau von Mega-Satelliten-Konstellationen wie Starlink von SpaceX und OneWeb kommen. Dabei handelt es sich um Systeme, die aus zigtausend Einzelsatelliten auf unterschiedlichen nicht geostationären Umlaufbahnen bestehen.

Mit der Initiative will die Bundesregierung nun "Leistungsgrenzwerte" sowie "Ausbau- und Reportverpflichtungen" für die Betreiber festlegen, wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mitteilte. So könne es prinzipiell möglich werden, "wesentlich kleinzelliger als bislang Breitbandinternet einer großen Öffentlichkeit in einer bestimmten Region zur Verfügung zu stellen".

Eine Anfrage von heise online, in welchem Spektrum sich die Leistungsvorgaben bewegen sollen, beantworte das Ressort am Donnerstagnachmittag nicht. Starlink befindet sich seit gut vier Monaten im öffentlichen Beta-Test und hat bereits mehr als 10.000 Nutzer in den USA und darüber hinaus. Individuelle Kunden sollen mindestens 100 MBit/s im Downstream und 20 MBit/s im Upstream erhalten, 95 Prozent von ihnen bei einer Latenz von 31 Millisekunden oder weniger.

SpaceX-Chef Elon Musk kündigte jüngst an, dass der Betreiber die Download-Geschwindigkeit auf mindestens 300 MBit/s hochschrauben und die Latenz auf weniger als 20 Millisekunden drücken wolle. Die Bundesnetzagentur teilte der US-Firma im Dezember erste befristete Frequenzen zur Nutzung zu.

Die EU-Kommission plant ein eigenes europäisches Satelliten-Internet mit dem Fokus auf Verfügbarkeit, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit. Sie will dafür noch in diesem Jahr einen Vorschlag machen.

Mit den Kleinstsatelliten-Konstellationen sollen laut der Bundesregierung auch in dem zukunftsträchtigen Frequenzbereich von 275 GHz bis 450 GHz Breitbandkommunikationsverfahren erforscht, erprobt und zur Marktreife gebracht werden. Dies sei für den Wirtschafts- und Wissensstandort Deutschland von großer Bedeutung.

Mit der Reform will die Regierung ferner die frequenzrechtlichen Grundlagen zur Nutzung von Höhenplattformen für Kommunikationsverbindungen schaffen. Solche High-Altitude Platform Stations (HAPS) seien in der Stratosphäre fliegende, quasi-stationäre unbemannte Flugobjekte. Diese Pseudosatelliten könnten etwa zur Überwachung von Verkehr, Veranstaltungen und Wetter sowie in der Astronomie verwendet werden. Bei entsprechender Höhe sei auch ein Einsatz für Mobilfunk ohne die von Satelliten bekannte Verzögerung möglich.

Das US-Militär testete bereits entsprechende Stratosphären-Ballons über einigen Bundesstaaten im Mittleren Westen als solarbetriebenes Auge im Himmel aus rund 19 Kilometer Höhe, um etwa sämtliche Fahrzeugbewegungen in einem 40 Kilometer breiten Streifen aufzuzeichnen. Der Google-Mutterkonzern Alphabet wollte mit dem HAPS-Projekt Loon unterversorgte Regionen ans Internet anbinden, stoppte das Vorhaben aber im Januar. Zuvor hatte Facebook 2018 ein auf Drohnen basierendes ähnliches Projekt eingestampft.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ist trotzdem zuversichtlich: "Mithilfe von Pseudosatelliten und Mega-Satelliten-Konstellationen könnten Funklöcher oder fehlende Bandbreiten auch im entlegensten Winkel unseres Landes bald passé sein." Ergänzend zum Glasfaserausbau, wo die Mittel aus dem Bundesförderprogramm nur zäh abfließen und eine flächendeckende Versorgung noch lange nicht absehbar ist, hält der CSU-Politiker den Breitbandturbo aus dem All daher für sinnvoll. Im Januar hatte er angekündigt, ein Gutschein-Programm für eine Nutzung von Satelliten-Internet in Pandemiezeiten auflegen zu wollen.

Mit der Novelle, die noch den Bundesrat passieren muss, will die Regierung zudem den Weg für lokale 5G-Dienste im 26-GHz-Band bereiten. Anträge für solche breitbandige Anwendungen können bereits seit Januar bei der Bundesnetzagentur gestellt werden. Zusammen mit den Frequenzbereichen 40,5 bis 43,5 GHz und 66 bis 71 GHz ist es laut einem Beschluss der Weltfunkkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) den nationalen Frequenzverwaltungen in Europa inzwischen möglich, auf den zunehmenden mobilen Datenverkehr und Breitbandbedarf an konzentrierten Punkten angemessen zu reagieren. Frequenzen in diesen drei Bereichen haben eine hohe Bandbreite, aber eine nur geringe Ausbreitung. Sie eignen sich so vor allem für Industrie- und Forschungsanwendungen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

(kbe)