Bezirksregierung Düsseldorf droht Heise-Verlag mit Klage

Der Düsseldorfer Regierungspräsident Büssow beanstandet die Berichterstattung auf heise online im Zusammenhang mit seinen umstrittenen Sperrungsverfügungen.

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Der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow hat dem Verlag Heinz Heise eine Klage angedroht, falls dieser seine Forderung nach Veröffentlichung einer Gegendarstellung nicht erfüllt. Dabei geht es um zwei im Newsticker von heise online erschienene Berichte über die Sperrungsverfügungen gegen nordrhein-westfälische Internet-Provider. Büssow stört sich daran, dass sein scharfes und höchst umstrittenes Vorgehen gegen Zugangsanbieter in Zusammenhang gebracht wurde mit dem grundlegenden Beschluss des EU-Parlaments von Mitte April, in dem sich die Abgeordneten klar gegen Website-Sperrungen aussprachen (heise online berichtete unter dem Titel "EU-Parlament gegen Webzensur und Site-Sperrung").

Die EU-Parlamentarier hatten unter anderem die Besorgnis ausgedrückt, dass Maßnahmen zur Website-Blockade auch den Zugang zu erlaubten Inhalten verhindern könnten. Der allgemein gehaltene Beschluss trifft nach Meinung der Redaktion von heise online auch auf die Sperrungsverfügungen der Düsseldorfer Landesregierung zu. Diese Auffassung kommt in den Artikeln "US-Provider sollen ausländische Musikseite sperren" und "Providerverband legt Protest gegen Website-Sperrungen ein" zum Ausdruck. Büssow, der am Rhein zugleich auch die Funktion des Wächters über Mediendienste einnimmt, bezeichnete die Interpretation als "verfälschend und unzutreffend". Die von ihm bevorzugte und den Providern in Auftrag gegebene Sperrmethode anhand von Manipulationen des Domain Name Systems (DNS) verhindere "ausschließlich der Zugang zu rechtswidrigen Inhalten".

Dabei lässt Büssow unbeachtet, dass er in seinen Sperrungsverfügungen ausdrücklich auch andere Maßnahmen ins Auge fasste. Die Bezirksregierung nannte darin als technische Möglichkeiten nicht nur den "Ausschluss von Domains im Domain-Server", also die von Experten als "Netzsperre für Fritzchen Doof" bezeichnete und leicht zu umgehende DNS-Manipulation. Explizit ist etwa in der an die Oberon.net GmbH gerichtete Sperrungsverfügung neben dem "Ausschluss von Domains im Domain-Server (DNS)" auch die "Verwendung eines Proxy-Servers" sowie der "Ausschluss von IPs durch Sperrung im Router" aufgeführt. Von einer Beschränkung auf die DNS-Sperre ist darin nicht die Rede; zusätzlich heißt es, darüber hinaus seien "weitere technische Möglichkeiten in der Erprobung".

Die Düsseldorfer Verfügungen sieht der Freisinger Rechtsanwalt Thomas Stadler nach einer Analyse der dort aufgeführten Blockadetechniken insgesamt als rechtlich nicht durchsetzbar an. "Mit der Anordnung einer Blockade von IP-Adressen nimmt die Behörde bewusst in Kauf, dass wegen eines einzelnen rechtswidrigen Angebots zugleich der Zugang zu einer Vielzahl anderer legaler Websites verhindert wird", heißt es in seinem Fachaufsatz. Zudem werde auch die gesamte weitere Kommunikation mit diesem Server unterbunden. Die Blockade einer unbestimmten Vielzahl legaler Angebote zum Zweck der Unterbindung einer einzelnen rechtsradikalen Website werde man schwerlich als verhältnismäßig betrachten können, zumal eine solche Maßnahme auch eine Beeinträchtigung der grundrechtlich verbürgten Informationsfreiheit der Nutzer in einem zunächst nicht genau erkennbaren Umfang bewirke. Die DNS-Sperre dagegen laufe insgesamt ins Leere. Auch der Providerverband eco hat ein Gutachten gegen die Sperrungsverfügungen erarbeiten lassen, das allerdings noch nicht veröffentlicht wurde.

Die Veröffentlichung der Gegendarstellung lehnt der Verlag ab. "Wir werden dem Antrag in dieser Form nicht nachkommen", erklärt die Geschäftsführung. Einer Klage aus Düsseldorf sehe man gelassen entgegen. (Stefan Krempl)/ (jk)