EU-Parlament: Illegales Sport-Streaming soll in Echtzeit gestoppt werden​

Der Rechtsausschuss fordert ein schärferes Vorgehen gegen unautorisierte Livestreams von Sportereignissen. Anbieter sollen schneller reagieren.

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(Bild: Motortion Films/Shutterstock.com)

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Online-Diensteanbieter müssen rechtswidrige Live-Übertragungen von Sportevents wie Fußballspielen oder Autorennen künftig "unverzüglich oder so schnell wie möglich" entfernen oder beenden, wenn es nach dem Rechtsausschuss des EU-Parlaments geht. Auf jeden Fall sei ein unrechtmäßiger Stream binnen 30 Minuten nach Erhalt eines Hinweises zu stoppen, verlangen die Abgeordneten in einem am Dienstag befürworteten Berichtsentwurf.

Für die Initiative stimmten 18 Volksvertreter, sechs waren dagegen. Der Ausschuss unterstreicht damit die Notwendigkeit, den bestehenden Rahmen für die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten für Live-Sportveranstaltungen zu verbessern, um dem besonderen Charakter solcher Übertragungen gerecht zu werden. Dies sei besonders wichtig, da die Verwertung von Senderechten eine wichtige Einnahmequelle für die Organisatoren der Events seien.

Die Parlamentarier machen sich so dafür stark, die bestehenden Regeln für Hinweis- und Löschverfahren gemäß dem "Notice and Takedown"-Prinzip im Zusammenhang mit dem geplanten Digital Services Act (DSA) zu vereinheitlichen. Die bestehenden Rechtsvorschriften müssten weiter präzisiert und konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um eine kurzfristige Blockade illegaler Live-Sportübertragungen in Echtzeit zu ermöglichen. Neben Rechteinhabern sollen auch "vertrauenswürdige Hinweisgeber" ("trusted flaggers") die Entfernung von Streams ohne juristische Klärung veranlassen können.

Darüber hinaus plädiert der Ausschuss für das besonders umstrittene Instrument der Websperren durch Internet-Zugangsanbieter – inklusive "dynamischer" Blockadeverfügungen. Diese würden es Rechteinhabern erlauben, die Sperrliste ohne gerichtliche Kontrolle zu erweitern. Die Maßnahmen sollten aber nur auf illegale Inhalte abzielen, heißt es zugleich, um nicht eine willkürliche oder übermäßige Sperrung legaler Inhalte zu bewirken.

Die Vorgaben müssten auch verhältnismäßig sein, betonen die Volksvertreter mit Blick auf Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen. Es sollte die Möglichkeit bestehen, Rechtsmittel gegen eine Sperrverfügung einzulegen, um etwa den Schutz von Grundrechten und personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Legale Sportübertragungen sollten zudem besser beworben werden und für Verbraucher online leichter zu finden sein.

Die Abgeordneten erinnern daran, dass Sportveranstaltungen als solche nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Das EU-Recht sehe hier keinen speziellen Schutz für Organisatoren vor. Zuvor hatte der Rechtsausschuss im Rahmen der hitzigen Debatten über die umstrittene neue Urheberrechtsrichtlinie vergeblich darauf gedrängt, dass Sportsendungen unter das Leistungsschutzrecht für Verleger fallen sollten.

Zuvor hatte der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments in einer Studie festgestellt, dass "die Piraterie bei Online-Übertragungen von Sportveranstaltungen ein Problem in der EU darstellt". Sollten hier keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, würde dies zu zusätzlichen Belastungen für die betroffenen Wirtschaftsakteure führen und den digitalen Binnenmarkt behindern. 2019 seien 7,6 Millionen Abonnements für illegale Rundfunkplattformen in der EU abgeschlossen worden. Diese hätten illegale Einnahmen in Höhe von rund 522 Millionen Euro generiert und zu einer jährlichen Mehrwertsteuervermeidung von 113,5 Millionen Euro geführt.

(vbr)