Berliner Senat will E-Stehroller und andere Mietfahrzeuge stärker regulieren

Anbieter sollen künftig Sondernutzungsrechte beantragen müssen, sieht ein Gesetzentwurf der Umweltsenatorin vor. Auch könnten Gebühren fällig werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 64 Kommentare lesen

Lime-Roller auf dem Pariser Platz in Berlin.

Lesezeit: 2 Min.

Das Berliner Straßengesetz soll geändert werden, um dem Wildwuchs an neuen Angeboten von Mietfahrzeugen zu begegnen. Das will die Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther erreichen, damit Sharing-Angebote ihre positiven Wirkungen voll entfalten können.

Sie hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem für Mietfahrzeug-Anbieter eine "straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis" vorgesehen ist, für die sie sich an eine zuständige Behörde wenden müssen. Mit den Regelungen könne der Senat "konkrete Anforderungen an Mietfahrzeuge stellen, etwa zur Anzahl, zur örtlichen Aufstellung oder auch zum Antrieb", erläutert Günther laut einer Mitteilung.

Der Entwurf liegt zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vor und soll danach im Senat im Abgeordnetenhaus beraten werden. Das kann noch ein paar Wochen dauern, erläuterte die Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr gegenüber heise online. Erst dann werde der Entwurf als Drucksache vorliegen.

In Berlin hätten besonders in den vergangenen Jahren gewerbliche Angebote von Mietfahrzeugflotten wie Mietfahrräder, E-Tretroller, Leichtkrafträder oder Carsharing-Fahrzeuge stark zugenommen, erläutert die Senatorin. Die Anbieter verfolgten ein über den Gemeingebrauch hinausgehenden gewerblichen Zweck, den Abschluss von Mietverträgen.

Wie die neuen Regeln genau aussehen, soll nicht durch das Gesetz selbst vorgegeben werden, sondern über Sondernutzungserlaubnissen mit Nebenbestimmungen. Die Ausführungsvorschriften will die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz noch erarbeiten.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Sharing-Anbieter müssen bisher nicht für die Nutzung des öffentlichen Raums bezahlen, das könnte sich nun ändern, wie die taz im November 2020 berichtete, der nach eigenen Angaben ein Referentenentwurf zu dem Gesetz vorlag. Demnach könnten Anbietern in einem Ausschreibungsverfahrens Flächen für "Abhol- und Rückgabestationen" zugewiesen werden. Durch die Ausschreibungen sollen Fahrzeugflotten gleichmäßig über die ganze Stadt verteilt und Sharing-Angebote über den S-Bahn-Innenring hinaus in die Außenbezirke gebracht werden, erläuterte der Linke-Verkehrspolitiker Karsten Ronneburg der Berliner Zeitung.

E-Stehroller im öffentlichen Verkehr (76 Bilder)

Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektro-Stehroller, auch E-Tretroller oder E-Scooter genannt, auf öffentlichen Straßen in Deutschland zugelassen. Schon wurden die ersten in deutschen Städten gesichtet.
(Bild: Lime)

Anfang 2020 hatten in Berlin laut der Zeitung fünf Unternehmen insgesamt rund 16.000 E-Stehroller angeboten. Dazu kamen 14.000 Mietfahrräder von sieben Anbietern sowie 800 elektrische Motorroller eines Unternehmens und rund 6000 Carsharing-Fahrzeugen.

(anw)