Nutzer können nun auch Fremd-Beiträge an Facebooks Oversight Board melden

Weigern sich Facebook oder Instagram Beiträge zu löschen, die anderen als löschenswert empfinden, können diese nun das Oversight Board kontaktieren.

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(Bild: Wachiwit/Shutterstock.com)

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Facebooks Kontrollgremium, das Oversight Board, steht nun allen Nutzerinnen und Nutzern offen, die meinen, andere Beiträge stießen gegen die Richtlinien des sozialen Netzwerks oder lokale Gesetze. Damit wird die Kompetenz der Kontrolleure erweitert. Bisher konnten sie nur eingeschaltet werden, wenn Beiträge gesperrt worden waren – diese Entscheidung aber fragwürdig erschien.

In beiden Fällen können von den Entscheidungen Beiträge, Statusmeldungen, Bilder, Videos, Kommentare und geteilte Inhalte betroffen sein. Die Möglichkeit, bereits gemeldete Beiträge an das Oversight Board weiterzureichen wird erst nach und nach für alle Facebook-Konten freigeschaltet. Das kann, laut eines Blogbeitrags, einige Wochen dauern. Dass ein Beitrag zunächst gemeldet wird, ist Voraussetzung dafür, dass der Fall weitergegeben werden kann. Denn das Gremium entscheidet abschließend über Facebooks und Instagrams Entscheidungen. Durch das Melden bekommen die Anzeigenden eine ID per Inbox, diese bedarf es dann für die folgenden Schritte.

Die Erweiterung um bestehende Inhalte sei eine technische Herausforderung gewesen, schreibt Facebook zudem. Schwierig sei etwa gewesen, wie man sicherstelle, dass der originale Inhalt eines Beitrags gesichert werden kann, bis das Gremium darauf schaut oder wie man eine Gruppe bilden kann, wenn mehrere Menschen denselben Beitrag bemängeln. Nun ist es möglich, dass mehrere Personen denselben Inhalt melden, dabei aber jeder für sich eine Begründung abgeben kann.

In dem Moment, in dem sich das Gremium dafür entscheidet, einen Fall aufzunehmen, werden alle Involvierten informiert. Updates gibt es dann auf der Oversight Board Statusseite.

Das Aufsichtsgremium hat vergangenes Jahr seine Arbeit aufgenommen, erste Entscheidungen gab es Anfang dieses Jahres. Dazu gehörte unter anderem, dass es erlaubt sei, im Rahmen einer Kampagne gegen Brustkrebs nackte Brustwarzen zu zeigen.

(emw)