E-Stehroller-Verleiher sollen in Bremen verunglückte Behinderte unterstützen

In Bremen gilt ab 1. Mai eine neue Sondernutzungserlaubnis für Rollerverleiher. Dabei sind solche Erlaubnisse in Deutschland rechtlich umstritten.

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Elektro-Tretroller in Bremen.

(Bild: heise online / anw)

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Verleiher von Elektro-Stehrollern müssen in Bremen einen Fonds einrichten, um mobilitätseingeschränkte Personen zu unterstützen, die wegen verkehrswidrig abgestellter Roller verunglückt sind. Das geht laut einem Medienbericht aus einer neuen Sondernutzungserlaubnis des Bremer Ordnungsamtes für Verleiher hervor. Hintergrund ist der Unfall eines blinden Bremers, der im Sommer 2020 über einen umgekippten E-Stehroller stürzte und sich dabei schwer verletzte. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht Bremen gegen die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis.

Angesichts der ab dem morgigen 1. Mai geltenden neuen Sondernutzungserlaubnis haben Voi und Tier derweil beschlossen, ihren jeweiligen Bestand in Bremen von 500 auf 750 Elektro-Stehroller zu vergrößern. Allerdings dürfen sie ihre Flotten nur vergrößern, wenn sie eine neue größere Nutzungszone berücksichtigen, durch die sich die Roller nicht in der Innenstadt konzentrieren sollen.

Bremen war im September 2019 das bundesweit erste Land, das eine Genehmigung für E-Stehroller erteilte. Der Bremer Verkehrssenatorin Maike Schaeffer ging es darum, "die chaotischen Zustände mit den Rollern" zu vermeiden, wie sie "viele andere deutsche und europäische Städte" hätten. Die Vermietung von E-Scootern sollte klar geregelt und nicht lediglich an eine freiwillige Selbstverpflichtung der Anbieter gekoppelt, die Erlaubnis in schweren Fällen auch entzogen werden können.

Die Klage des blinden Bremers ruht derzeit, weil alle Beteiligten eine außergerichtliche Einigung vor der Schlichtungsstelle des Landesbehindertenbeauftragten anstreben, wie der Weser-Kurier berichtet. Daher hatten Voi und Tier, die in Bremen verleihen, im November 2020 eine begrenzte Nutzungserlaubnis erhalten, die Ende Januar 2021 für drei Monate verlängert wurde.

Dabei ist es unter Jurist:innen umstritten, ob geparkte E-Stehroller eine "erlaubnispflichtige Sondernutzung" darstellen oder einen "erlaubnisfreien Gemeingebrauch", da es dazu noch keine grundlegende Rechtsprechung und Gesetze gebe, wie im April 2020 der wissenschaftliche Dienst des Bundestags feststellte (PDF). Angesichts bisheriger juristischer Gepflogenheit gehe die Tendenz dahin, die E-Stehroller als "Teil des Gemeingebrauchs" einzuordnen, solange die Roller zugelassen und betriebsbereit seien und hauptsächlich für den Personentransport eingesetzt werden.

Auch die Berliner Regierung hat sich mit der Vermietung von E-Stehrollern befasst und dazu ein Gesetz entworfen. Dabei geht es ihr unter anderem darum, den Wildwuchs an neuen Angeboten an Mietfahrzeugen zu begegnen. Falls der Gesetzentwurf das Berliner Abgeordnetenhaus passiert, könnten Sharing-Anbieter für die Nutzung des öffentlichen Raums zahlen müssen.

E-Stehroller im öffentlichen Verkehr (76 Bilder)

Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektro-Stehroller, auch E-Tretroller oder E-Scooter genannt, auf öffentlichen Straßen in Deutschland zugelassen. Schon wurden die ersten in deutschen Städten gesichtet.
(Bild: Lime)

In die Sondernutzungserlaubnis in Bremen sollen Ergebnisse einfließen, die im Schlichtungsverfahren zwischen dem klagenden Bremer und dem Land erzielt werden. Beispielsweise könnte die Restgehwegbreite von 1,50 auf 1,80 verbreitert werden. Solches und anderes – wie zum Beispiel, dass Verleiher ihre Kontaktdaten auf den Rollern in Braille-Schrift vermerken müssen, – könnte sich nach dem nächsten Schlichtungstermin am 3. Mai ergeben, heißt es im Weser-Kurier.

(anw)