EU-Kommission: Apple verzerrt den Wettbewerb bei Streaming-Abos​

Im Kartellverfahren gegen Apples App-Store-Regeln haben die EU-Wettbewerbshüter wie erwartet die nächste Stufe gezündet und machen ihre Vorwürfe offiziell.

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(Bild: EU-Kommission/Lukasz Kobus)

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Die EU-Kommission wirft Apple unfairen Wettbewerb in seinem App Store vor. Apple benachteilige andere Anbieter von Musikstreaming-Apps, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Freitag auf Grundlage von vorläufigen Erkenntnissen einer Untersuchung. Die Kommission geht unter anderem dem Vorwurf nach, dass die Verkäufe von Abos in den Apps über Apples Bezahlplattform abgewickelt werden müssen und damit Wettbewerber behindert werden.

Die Untersuchung der Kommission wurde im März 2019 von einer Beschwerde des Musikstreaming-Marktführers Spotify angestoßen, der mit Apple Music konkurriert. Im Juni vergangenen Jahres hat die Kommission dann eine kartellrechtliche Prüfung eingeleitet. In diesem Verfahren hat sie Apple nun offiziell ihre Einwände übermittelt. Damit gehen die Wettbewerbshüter den nächsten Schritt einer kartellrechtlichen Untersuchung. Apple hat nun zunächst die Gelegenheit zu einer Erwiderung.

Die Wettbewerbshüter zeigten sich besorgt, dass Apple-Nutzer höhere Preise für Musikstreaming-Abos bezahlen müssten oder einige Abonnements nicht in ihren Apps kaufen könnten. Sie kamen in ihren vorläufigen Feststellungen auch zu dem Schluss, dass Apple eine dominierende Marktposition beim Vertrieb von Musikstreaming-Anwendungen im App Store habe. Der Konzern sei zugleich "Gatekeeper" und Konkurrent mit seinem eigenen Dienst Apple Music, betonte Vestager.

Apple nimmt im App-Store grundsätzlich eine Abgabe von 30 Prozent auf Einnahmen mit digitalen Artikeln oder Abos. Bei länger als ein Jahr laufenden Abos sinkt die Kommission auf 15 Prozent – und seit kurzem auch für Entwickler, die weniger als eine Million Dollar pro Jahr einnehmen.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die meisten Streaming-Anbieter die Gebühr an ihre Kunden mit höheren Preisen weiterreichten. Spotify etwa bot eine Zeit lang seine Abos in der iPhone-App für 12,99 statt 9,99 Euro pro Monat an. Schon vor einigen Jahren ging der Dienst aber dazu über, stattdessen iPhone-Kunden das Abonnement über eine Website zu verkaufen, um der Gebühr zu entgehen. Auch der Videostreaming-Dienst Netflix geht diesen Weg.

Bei diesem Modell kommt der zweite Wettbewerbsverstoß aus Sicht der Kommission zum Tragen: Die Anbieter dürften nicht direkt in der App einen Link zu der Website einbauen, auf der man die Abos an Apple vorbei kaufen kann. Apple kontert, es würde zum Beispiel auch kein Elektronik-Markt Werbung eines Konkurrenten neben den eigenen Preisschildern zulassen. Der iPhone-Konzern verweist auch darauf, dass Spotify seit dem Ausstieg aus In-App-Käufen 2016 mehr als 100 Millionen Abo-Kunden gewonnen habe. Außerdem gebe Spotify die Senkung der Gebühr von 30 auf 15 Prozent nicht an die Kunden weiter.

(vbr)