Bezahlen an Ladestationen für Elektroautos wird einfacher

Ab 2023 soll es möglich sein, an Ladestationen mit einer Kredit- oder Girokarte zu zahlen. Etwas früher wird eine Datenschnittstelle Pflicht.

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Renault Zoe an Ladestation

(Bild: Schwarzer)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Martin Franz

Im Bundeskabinett wurden wichtige Änderung für die Ladeinfrastruktur beschlossen. Öffentliche Ladestationen müssen demnach mit mindestens einer kontaktlosen Zahlungsoption mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard ausgestattet werden. Die Änderung muss noch durch den Bundesrat, doch es ist nicht zu erwarten, dass sich die Länderchefs dem Plan entgegenstellen.

Zwei Einschränkungen gibt es in den vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen allerdings noch: Zum einen gilt diese Pflicht, gegen die Verbände bereits Sturm liefen, frühestens ab dem 1. Juli 2023. Eine Nachrüstung der bis dahin aufgestellten Ladestationen ist nicht verpflichtend. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie begründet das damit, dass die Möglichkeit, sich mit einer PIN zu legitimieren, nicht nur bauliche Veränderungen nach sich zieht. Denn die Ladesäulenmodelle müssten erneut mess- und eichrechtlich zertifiziert werden.

In der bisherigen Verordnung für Ladesäulen ist als Mindestanforderung ein "gängiges, kartenbasiertes" oder "gängiges webbasiertes" Bezahlsystem festgeschrieben. Es muss nicht jeder Ladepunkt mit einer eigenen Bezahlmöglichkeit versehen werden, Betreiber können auch ein Terminal für mehrere Ladepunkte schaffen.

Eine zweite Neuerung betrifft die Datenschnittstelle, die Standortinformationen und dynamische Daten übermitteln kann. Zu letzteren zählen Informationen zur Belegung und der technischen Verfügbarkeit. Diese Daten können dann mit Apps genutzt werden. Die Neuregelung sieht vor, dass alle Ladesäulen, die ab dem 1. März 2022 aufgestellt werden, eine solche Schnittstelle haben müssen. Eine verpflichtende Nachrüstung ist auch hier nicht vorgesehen.

(mfz)