Google kündigt Maßnahmen gegen Falschinformationen fürs Wahljahr 2021 an

In Deutschland läuft das Superwahljahr. Soziale Netzwerke und Dienste sollen und wollen die Integrität sicherstellen, so auch Google. Doch was heißt das?

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(Bild: BigTunaOnline/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.

Google setzt Maßnahmen im Kampf gegen Fake News im Superwahljahr 2021 ein. Wie das aussehen wird, erklären sie zumindest in Teilen. Zu Googles Maßnahmen gehört es auch, Journalisten zu schulen, damit diese keine Falschinformationen weitertragen. Ihnen möchte man Themen wie Recherche näherbringen, also die eigentliche Kernkompetenz eines jeden Journalisten. Aber auch die eigene Suche und Youtube stehen auf dem Prüfstand.

Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind gelaufen. Nun stehen noch Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Thüringen an. Hinzu kommt die Bundestagswahl im September. Der Wahlkampf hierfür ist bereits gestartet. Vieles wird, nicht nur aber auch, wegen Corona digital stattfinden. Und nicht zuletzt beim Thema Corona zeigte sich erneut, wie online falsche Informationen geteilt werden – absichtlich oder unabsichtlich – und dadurch auch versucht wird, Menschen zu manipulieren, statt aufzuklären.

Google will Fake News in diesem Fall entgegnen, indem an mehreren Stellen Informationspanels erscheinen – in der Suche bei bestimmten Anfragen und bei Youtube oberhalb der Videos. Zudem versucht das Unternehmen Quellen zu bevorzugen, die sicher sind, also Behörden, Experten und Organisationen. "Einerseits geht es darum, glaubwürdige Quellen sichtbarer zu machen, andererseits müssen insbesondere jene Fehlinformationen eingedämmt werden, die zwar nicht illegal sind, aber dennoch negative Folgen haben können", schreibt Google dazu in einem Blogbeitrag, in dem auch ein Whitepaper für die eigene Content-Moderation angesprochen wird. Doch Corona ist nicht Politik ist nicht eine demokratische Wahl, bei der es gesicherte Informationen aus unabhängiger Quelle gibt.

Das Internet mit seinen niedrigen Einstiegshürden sei auch Einfallstor für böswillige Akteurinnen und Akteure, die Menschen Schaden zufügen wollen, aus Profitgier oder ideologischen Gründen, heißt es darin. Daher sei die zentrale Frage, wie man ein "dezentral aufgebautes Internet so handhaben kann, dass positive Effekte begünstigt und negative Effekte verhindert werden". Google gibt sogleich auch zu, dass es keine perfekte Lösung dafür gäbe, zwischen Informationen von hoher und niedriger Qualität zu unterscheiden, was nicht zuletzt an der Menge liege, aber auch daran, dass unterschiedliche Personen Informationen auch unterschiedlich werten würden.

Die Richtlinien Googles sehen vor, dass gesetzliche Verpflichtungen eingehalten und Inhalte bei Verstößen gelöscht werden. Dazu kommt die Einstufung und entsprechendes Sichtbarmachen von Inhalten beziehungsweise die Einschränkung der Sichtbarkeit. Für Google ist auch die Belohnung ein Faktor: "Wir setzen hohe Qualitäts- und Zuverlässigkeitsstandards für Inhalteersteller, die ihre Inhalte monetarisieren oder bewerben möchten."

Während diese im Whitepaper ausführlich dargestellten Maßnahmen zwar ganz offensichtliche Falschinformationen eindämmen können, gibt es Graubereiche, in denen das nicht möglich ist. Die Frage nach der Meinungsfreiheit noch außen vor. Im Fall Cambridge Analytica wissen wir, dass die Daten unrechtmäßig erworben und verarbeitet wurden, grundsätzlich ist personalisierte Werbung aber auch für Parteien und Politiker erlaubt. Und erst hier setzt der Vorwurf an, dadurch die Wähler manipuliert zu haben – grundsätzlich das Ziel einer jeden Werbemaßnahme.

Facebook hat vor der US-Präsidentschaftswahl jegliche parteipolitische Werbung ausgesetzt. Ob solche Maßnahmen auch in Deutschland einziehen, ist bisher unbekannt, erscheint aber auch eher unwahrscheinlich. Aber auch hierzulande setzen die Parteien auf Microtargeting zum Beispiel in sozialen Netzwerken.

Wie Wahlwerbung digital ausschaut, haben für heise online drei Gastautoren beleuchtet. An diesem Freitag kommt von Dr. Christian Schwarzenegger ein erster Teil, der sich damit auseinandersetzt, dass Politiker sich verstärkt in Social Media präsentieren und ausprobieren – und das potenziell zu einem digitalen Klatschen nach der Landung führen kann. David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), erklärt, warum ein Podcast aus dem Bundeskanzlerinnenamt rechtlich grenzwertig ist. Dr. Anna Wagner befasst sich damit, welche Politiker und Parteien die sozialen Medien bereits wie bespielen. Kurz darauf werden wir in mehreren Teilen auch über die jeweiligen Parteiprogramme im Hinblick auf Themen wie Netzpolitik, Digitalisierung an Schulen, das digitalisierte Gesundheitswesen, Urheberrecht und mehr berichten.

(emw)