Entschädigung der AKW-Betreiber für Atomausstieg: Bundestag ändert Atomgesetz

Da die Bundesrepublik 2011 den Ausstieg aus der Atomkraft beschloss, stehen Energieunternehmen Ausgleichszahlungen zu. Diese sind nun gesetzlich geregelt.

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Im Dezember 2010 wurde die Laufzeit aller AKW in Deutschland um durchschnittlich 12 Jahre verlängert, das wurde 2011 revidiert, im Laufe jenes Jahres wurde Krümmel endgültig vom Netz genommen.

(Bild: Vattenfall)

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Der Weg für eine Ausgleichszahlung an die AKW-Betreiber für den Atomausstieg ist frei. Der Bundestag hat am Donnerstag der dafür notwendigen Änderung des Atomgesetzes zugestimmt. Damit würden die "sich aus dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ergebenden verfassungsrechtlichen Beeinträchtigungen für die betroffenen Energieversorgungsunternehmen behoben", heißt es aus dem Bundestag.

Mit der 13. Änderung des Atomgesetzes hatte der Bundestag vor zehn Jahren den Ausstieg aus der Atomkraft beschlossen. 2016 und 2020 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Energieunternehmen daraufhin finanziell entschädigt werden müssten, im März dieses Jahres einigten sich Regierung und die Energiekonzerne darüber.

Nun soll ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit EnBW, Eon/Preussen Elektra, RWE und Vattenfall geschlossen werden. Die Energieversorgungsunternehmen bekommen laut Neufassung des Atomgesetztes (PDF) einen finanziellen Ausgleich für "entwertete Investitionen in die Laufzeitverlängerung", die die Bundesregierung 2010 beschlossen hatte.

Aus unverwertbaren Elektrizitätsmengen bekommt RWE Nuclear demnach 860 Millionen Euro aus dem Elektrizitätsmengenkontingent des AKW Mülheim-Kärlich. Vattenfall Nuclear bekommt 244 Millionen Euro für das AKW Brunsbüttel, 931 Millionen Euro für Krümmel und zusätzlich 251 Millionen Euro. Für entwertete Investitionen bekommen Preussen Elektra 42,5 Millionen, EnBW 80 Millionen und RWE Nuclear 20 Millionen Euro.

Die AfD konnte sich am Donnerstag nicht mit ihrem Antrag durchsetzen, den Atomausstieg rückgängig zu machen. Die Rechtssitzenden sprachen sich dafür aus, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, den Ausbau der Atomkraft in Ländern wie Polen, Tschechien und Litauen "als leuchtendes Beispiel zu unterstützen". Mit einem weiteren gescheiterten Antrag wollte die AfD gewährleistet wissen, dass Deutschland auch weiterhin Nuklearbrennstoff exportieren kann.

Drei AKW sind noch in Deutschland in Betrieb (7 Bilder)

Seit März 1984 ist Block C des AKW im bayerischen Gundremmingen in Betrieb. Block A war von 1967 bis 1977 in Betrieb. Der 1984 ans Netz gegangene Block B wurde am 31. Dezember 2017 abgeschaltet, Block C – ebenfalls 1984 in Betrieb genommen – folgte Ende 2021. (Bild: kkw-gundremmingen.de)

(anw)