Trotz Lockdown: Bundeskriminalamt hat 2020 deutlich mehr Fluggastdaten erfasst

Die Fluggastdatenzentrale im BKA verarbeitete 2020 rund 105 Millionen Passagierdatensätze, während es im Vorjahr noch etwa 78 Millionen waren.

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(Bild: Robert Kneschke/Shutterstock.com)

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Obwohl der Flugverkehr im Corona-Jahr 2020 deutlich abnahm und die Zahl der Passagiere hierzulande laut dem Statistischen Bundesamt um 75 Prozent gegenüber 2019 sank, hat das Bundeskriminalamt (BKA) im vergangenen Jahr deutlich mehr Fluggastdaten gesammelt. So verarbeitete die zuständige Fluggastdatenzentralstelle bei der Polizeibehörde 2020 insgesamt rund 105 Millionen Datensätze über Passagiere, die in Deutschland starten oder landen. Im Vorjahr waren es circa 78 Millionen gewesen, also rund 35 Prozent weniger.

Die unbereinigte Zahl der betroffenen Fluggäste gibt das Bundesinnenministerium (BMI) in einer heise online vorliegenden Antwort auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) für 2020 mit knapp 31 Millionen an, während es 2019 rund 24 Millionen waren. Darin seien auch Personen enthalten, die mehrfach geflogen sind, erläutert das Ressort. Passagiere, die Hin- und Rückflüge oder auch mehrfach Flugreisen unternommen haben, würden auch mehrfach gezählt. Insgesamt starteten oder landeten 2020 auf den 24 größten deutschen Verkehrsflughäfen rund 58 Millionen Fluggäste.

Eindeutige Rückschlüsse auf die Anzahl der betroffenen Einzelpersonen seien "systembedingt nicht möglich", schreibt das BMI. Dies liege daran, dass Luftfahrtunternehmen pro Flugverbindung und befördertem Gast unterschiedlich viele Passagierdatensätze lieferten und sich aus dieser Gesamtzahl keine genaue Personenstatistik ermitteln lasse.

Im ersten Quartal 2020 hatte die BKA-Zentralstelle laut einer anderen Antwort der Bundesregierung auf Anfrage des Abgeordneten Alexander Ulrich knapp 43 Millionen der sogenannten Passenger Name Records (PNR) über gut 12 Millionen Fluggäste erfasst. Sie begründete den Anstieg gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 damals "durch den sukzessiven Aufwuchs des PNR-Systems durch Anbindung weiterer Luftfahrtunternehmen und Flugverbindungen".

Ziel der Rasterfahndung am Himmel ist es, gesuchte Straftäter und Verdächtige wie insbesondere terroristische Gefährder zu identifizieren. Nach einem Abgleich mit dem polizeilichen Fahndungsbestand blieben so im vorigen Jahr 78.179 "Personenvorgänge" im Netz hängen. Die Zahl der "ausgeleiteten fachlich positiven Personenfahndungstreffer" gibt das BMI mit 5347 an. Das sind 0,2 Promille der erfassten unbereinigten Passagierzahl. 2019 hatte diese Erfolgsquote nur bei 0,082 Promille gelegen, die Zahl der Vorgänge nach dem Abgleich lag bei 111.588.

Die 5347 "fachlich positiv" überprüften Treffer habe das BKA an die Bundeszollverwaltung beziehungsweise die Bundespolizei "zur weiteren Bearbeitung" übergeben, hatte das Innenministerium bereits zuvor auf Anfrage des ebenfalls der Linksfraktion angehörenden Parlamentariers Thomas Nord erklärt. Von diesen hätten die zuständigen Sicherheitsbehörden den entsprechenden Fluggast in 3593 Fällen antreffen können.

Auch diese angeblich erhärteten Verdachtsmeldungen sind oft falsch: 2018 und 2019 entpuppten sich fast alle vermeintlichen Treffer letztlich als Irrtümer, nachdem die Beamten die Ergebnisse händisch überprüft hatten.

Die Einreise verweigerten die Ordnungshüter 2020 nur in drei Fällen. 2352-mal ging es um Aufenthaltsermittlungen. Gegen 460 Personen lag ein Ersuchen zur Festnahme vor. Etwa ebenso viele ausfindig gemachte Personen (457) waren in den Polizeisystemen zur polizeilichen Beobachtung für "verdeckte Kontrollen" ausgeschrieben. Die fahndende Behörde wird dabei heimlich über den Reiseweg und potenzielle Begleiter von Gesuchten informiert. Rund zehn Prozent (321) der fachlichen Treffer führten zu gezielten offenen Kontrollen und gegebenenfalls Durchsuchungen.

2020 wurden zudem 348 Ersuchen von Fluggastdatenzentralstellen anderer EU-Mitgliedstaaten an das deutsche Pendant beim BKA gerichtet, teilte das BMI noch auf eine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Remmers mit. Im gleichen Zeitraum habe die hiesige Zentralstelle insgesamt 277 Anfragen an den EU-Verbund gestellt. Im vorigen Jahr hatte es ferner 1720 inländische Rechercheersuchen gegeben.

Zu den PNR gehört eine Vielzahl sensibler Informationen, die vom Geburtsdatum über die Namen der Begleitpersonen, E-Mail-Adressen, eventuelle Vielfliegernummern und die zum Kauf des Fluges verwendeten Zahlungsmittel bis hin zu einem nicht näher definierten Freitextfeld reichen. Hierzulande laufen diverse Klagen gegen die damit durchgeführte Rasterfahndung, mit denen sich inzwischen der Europäische Gerichtshof beschäftigt.

Mit den Antworten sieht Hunko die Kritik der Linken an der "EU-Vorratsdatenspeicherung der Fluggastdaten" bestätigt: Nach und nach würden mehr Fluglinien an das System angeschlossen. Das erklärte die Zunahme von Passagieren, die ins Raster gerieten – "obwohl die Flüge im Corona-Jahr drastisch heruntergefahren wurden".

Dass im vorigen Jahr weniger "Personenvorgänge nach Abgleich mit polizeilichem Fahndungsbestand" übrig geblieben seien, könnte laut dem Abgeordneten daran liegen, "dass das BKA endlich gelernt hat das Programm richtig einzustellen". Denkbar sei auch, dass "die Airlines und Reisebüro die Rechtschreibung der Namen besser einhalten". Ausschlaggebend sei aber die Zahl derer, die dann polizeilich überprüft werden – "und die ist trotz brachliegender ziviler Luftfahrt in 2020 auffällig hoch". Er gehe deshalb davon aus, "dass es sich bei einer Vielzahl davon um falsche Treffer handelt".

(tiw)